Haupteinstufung(cpv): 45234100Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45221112Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-22+02:00
Enddatum: 2028-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020654034
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 549,900EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - STRABAG Rail GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 2020-05-27+01:00
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-08+01:00
7. Änderung
Abschnittskennung: 304860-2020
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: In Änderung zum Bauvertrag des VP5, wonach die Einstiegspodeste ursprünglich als Einzelpodeste
ausgebildet werden sollten, sind die Einzeleinstiegspodeste der Gleise 950 und 953
nunmehr als durchgehende Podeste, unter Berücksichtigung der erforderlichen, örtlichen
Anpassungen zur Stationierung und der statisch, erforderlichen Änderung der Gründungsart
(Streifen- statt Punktfundamente) auszubilden. (Gleis 950: km 16,3+06,43 bis km 16,4+54,62;
Länge 148,19 m / Gleis 953: km 17,0+33,15 bis km 17,1+83,76; Länge 147,77 m) Dieser
Sachverhalt resultiert ursächlich aus dem Umstand, dass aufgrund geänderter Vorschriftenlage,
die jetzigen und auch optional künftige Betreiber des Berliner S-Bahnnetzes ihre Anlagen
nicht mehr nur anhand der bisherig vorherrschenden Fahrzeugbaureihe ausrichten können
und hier auch sämtliche Neuanlagen diskriminierungs- und restriktionsfrei zu errichten
sind. In diesem Zusammenhang und insbesondere vor dem Hintergrund der §§ 8b, 10 und
11 ERegG muss die DB Netz AG beim Bereitstellen von Serviceeinrichtungen etc. diskriminierungsfreie
Anlagen vorhalten. Da auch das Netz der S-Bahn Berlin diesen Bestimmungen unterliegt,
ist eine anderweitige Lösung nicht mehr zulässig. Da es keine verbindlichen Spezifikationen
zur Ausstattung und Aussehen von Schienenfahrzeugen, die auf dem Netz der Berliner
S-Bahnen verkehren gibt, ist es für den Betreiber der Schienenwege nicht möglich auf
definierende Abmaße, mit deren Wissen ein Bau von Einzelpodesten möglich wäre, zurückzugreifen.
(kein einheitlicher Abstand Tür-Tür). Weiterhin ist aus Gründen der Unfallverhütung
und des Arbeitsschutzes wie folgt anzumerken: Zum Schutz vor unabsichtlicher Berührung
mit fahrstromführenden Anlagen- oder Fahrzeugteilen ist der für elektrisch unterwiesene
Personen nach Ril 132.0123A04 Punkt 2(6) und GUV-V A3 Tabelle 3 und 4 vorgeschriebene
Sicherheitsabstand zu berücksichtigen. Im Netz der Berliner S-Bahn ist hierbei ein
Schutzabstand zur seitlichen Stromschiene sowie bei stehenden Fahrzeugen gegenüber
dem freiliegendem Stromabnehmer einzuhalten.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: 119: BÜL - geänderte Planung und Ausführung der Einstiegspodeste in den S-Bahn-Kehranlagen
Bf Mahlow (Gleis 950 + 953)