Deutschland - Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - Agenturleistungen z. Schaltung v. Stellenanzeigen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftliche Rentenbank
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Agenturleistungen z. Schaltung v. Stellenanzeigen
Beschreibung: Die Rentenbank vergibt einen Rahmenvertrag über Agenturleistungen zur Schaltung von Stellenanzeigen. Die Leistung umfasst insbesondere die Prüfung der von der Rentenbank vorbereiteten Stellenanzeigen (Layout, redaktionelles Korrekturlesen, AGG-Konformität, einheitliches Erscheinungsbild, Test der Verlinkungen und Verbesserungspotential hinsichtlich Suchmaschinenoptimierung), sowie die Veröffentlichung der Stellenanzeigen auf den von der Auftraggeberin ausgewählten Portalen und Kanälen. Der Auftragnehmer hat ein Anzeigenmanagementsystem zur Verfügung zu stellen. Der Rahmenvertrag endet in jedem Fall, wenn der Gesamtwert der Leistungen aller Einzelabrufe einen Betrag von 1.250.000 EUR (eine Millionzweihundertfünfzigausend Euro) zzgl. USt. erreicht. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Kennung des Verfahrens: e2e4da40-e69a-499b-901a-f83b8804a2a4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131100Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79600000Personaleinstellung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79633000Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79610000Stellenvermittlung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Frankfurt am Main
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,250,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHH7G 1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. 2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. 2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen und die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen. 3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.dtvp.de. 4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Agenturleistungen z. Schaltung v. Stellenanzeigen
Beschreibung: Schaltung von ca. 85 Stellenausschreibungsverfahren pro Kalenderjahr.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131100Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79600000Personaleinstellung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79633000Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79610000Stellenvermittlung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Frankfurt am Main
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rentenbank kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zu zweimal durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zugehen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Die Auftraggeberin wird auf der Grundlage von § 56 VgV über die Nachforderung entscheiden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschäftigtenanzahl
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Die Beschäftigtenzahlen sind nach Aufforderung der Vergabestelle zu belegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der der Gesamtumsatz und der Umsatz im leistungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre ersichtlich ist. Dabei muss ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR erreicht worden sein. Die Umsätze sind nach Aufforderung der Vergabestelle zu belegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherer. Besteht die vorgenannte Versicherung nicht, ist zu erklären, diese im Auftragsfall im geforderten Umfang und Höhe abzuschließen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzaufträge
Beschreibung: Eigenerklärungen zu Referenzaufträgen, die das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht beschränkt, es müssen jedoch mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die die im Folgenden genannten Mindestanforderungen erfüllen. Referenzaufträge, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Es werden auch laufende Referenzen akzeptiert, solange die dargestellten Mindestanforderungen erfüllt sind. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrag, o Leistungszeitraum, o Beschreibung der ausgeführten Leistungen, o Nennung des Anzeigenmanagementsystems und der Funktionen, o Anzahl der jährlich durchlaufenen Stellenschaltungsprozessen. Mindestanforderungen: Bei den Referenzen muss es sich um mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Aufträge handeln. Dies ist der Fall, wenn mindestens 40 Stellenschaltungsprozesse innerhalb von 12 Monaten durchlaufen wurden und ein Anzeigenmanagementsystem mit mindestens den in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen Teil der Leistung war. Zudem müssen die Referenzaufträge in der Finanzbranche erbracht worden sein. Diese Mindestanforderungen müssen innerhalb eines jeden Referenzauftrags erfüllt sein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erklärung zu Ausschlussgründen und Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 gemäß Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Rentenbank ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis je Stellenschaltungsprozess. Dabei werden die eingetragenen Pauschalpreis je Stellenschaltungsprozess in Spalte 2, 3, 4 und 5 für die Jahre 1 - 4 der Vertragslaufzeit mit der voraussichtlichen Buchungshäufigkeit für die Jahre 1 - 4 der Vertragslaufzeit multipliziert und anschließend zu einer Gesamtsumme addiert.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Siehe 3.2.3.2. der Bewerbungsbedingnungen.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHH7G/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHH7G
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-23+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin wird auf der Grundlage von § 56 VgV über die Nachforderung entscheiden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0012:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-23+01:0012:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landwirtschaftliche Rentenbank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftliche Rentenbank
Registrierungsnummer: 992-80102-38
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 80
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069959573113
Internetadresse: https://www.rentenbank.de
Profil des Erwerbers: https://www.rentenbank.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 59da368c-10a4-4571-a55d-382c46968e1a-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: In der Bekanntmachung unter Ziff. 5.1.10 heißt es "Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis je Stellenschaltungsprozess. Dabei werden die eingetragenen Pauschalpreis je Stellenschaltungsprozess in Spalte 2, 3, 4 und 5 für die Jahre 2024 bis 2027 mit der voraussichtlichen Buchungshäufigkeit für die Jahre 2024 bis 2027 multipliziert und anschließend zu einer Gesamtsumme addiert." Es muss heißen: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis je Stellenschaltungsprozess. Dabei werden die eingetragenen Pauschalpreis je Stellenschaltungsprozess in Spalte 2, 3, 4 und 5 für die Jahre 1 - 4 der Vertragslaufzeit mit der voraussichtlichen Buchungshäufigkeit für die Jahre 1 - 4 der Vertragslaufzeit multipliziert und anschließend zu einer Gesamtsumme addiert. In der Bekanntmachung unter 2.1.4. heißt es: "Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen." Es muss heißen: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen.
10.1 Änderung
Beschreibung der Änderungen: Anpassung des Zuschlagskriteriums "Preis" und von der Bietergemeinschaft einzureichende Unterlagen.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 2024-01-03+01:00
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 66a2fbb4-7abf-4ff5-8954-05b3e0dbf39c- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-03+01:0009:18:02+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00005763-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 3/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-04Z

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