Bereitstellung von INSPIRE-konformen Geodatendiensten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hzd.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von INSPIRE-konformen Geodatendiensten
Bereitstellung von INSPIRE-konformen Geodatendiensten
Als zuständige Stelle nach § 32 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) verpflichtet, INSPIRE-relevante Geodatensätze über Geodatendienste bereitzustellen, die Geodatensätze und –dienste mit Metadaten zu beschreiben und sie über das vom Land Hessen betriebenen Geoportal Hessen sowie das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft betriebenen „Geoportal INSPIRE“ zugänglich zu machen. Die Betriebsplattform wird durch den Auftragnehmer betrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb
von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erweiterung des Vertrags über Dienstleistung für die Bereitstellung von INSPIRE-konformen Geodatendiensten der HVBG um weitere Personentage.
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Land: Deutschland
Erstmalige Erweiterung des Vertrags um zusätzliche Personentage.
Nach Vertragsschluss folgte im November 2022 der AdV-Beschluss P 2022/15. Dieser Beschluss hat zusätzliche Anforderungen für die Bereitstellungen erforderlich gemacht, was zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar und nicht einplanbar gewesen ist.