Rahmenvertrag "Catering für das Bildungszentrum der AOK Hessen" Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64520
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6966816502903
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag "Catering für das Bildungszentrum der AOK Hessen"
Rahmenvertrag "Catering für das Bildungszentrum der AOK Hessen"
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Lärchenweg 20 35315 Homberg/Ohm
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (nachfolgend Auftraggeberin genannt) ist mit rund 1,7 Millionen Versicherten die größte Krankenversicherung in Hessen. Mit ca. 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie eine bedeutende Arbeitgeberin in Hessen. Ihr Leistungsportfolio ist breit gefächert und reicht von Vorsorge, Früherkennung und Prävention über Leistungen im Krankheitsfall, zur Rehabilitation und bei Pflegebedürftigkeit bis zu Versicherungstarifen und kundenorientierten Service- und Beratungsangeboten.
Die Auftraggeberin ist ein nachhaltig wachsendes, marktführendes Unternehmen im Gesundheitswesen und baut ihre Wettbewerbsfähigkeit aus. Sie steht für fokussierte Kundenorientierung, eine schnelle Anpassungsfähigkeit der Organisation auf sich verändernde Rahmenbedingungen und motivierte Mitarbeitende. Fortschrittliche Technologien und ein wachsender Vernetzungsgrad ermöglichen neue Entwicklungsimpulse, welche die Auftraggeberin für ihre Kundschaft aktiv gestalten möchte.
Sich verändernde Rahmenbedingungen und eigene Entwicklungsimpulse führen zu umfang-reichen Entwicklungsoptionen, die es vor dem Hintergrund von gesellschaftlichen Megatrends auszurichten gilt.
Im Bildungszentrum (nachfolgend BIZ genannt) der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen in 35315 Homberg (Ohm) finden Tagungen, Schulungen und der Ausbildungsbetrieb der AOK Hessen statt. Sowohl interne als auch externe Besucher und Besucherinnen tagen und übernachten im Haus. Im Untergeschoss des Bildungszentrums befindet sich ein Projektcenter zum agilen Arbeiten. Im Erdgeschoss befindet sich ein Teil des Hoteltraktes, sowie Büros und Desksharing Bereiche. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss befinden sich hauptsächlich Seminarräume und eine Kantine mit ca. 100 Sitzplätzen. Im eigenen Hoteltrakt befinden sich 88 Hotelzimmer für die Übernachtungsgäste. Ebenso befindet sich im Untergeschoss ein Bistro (nachfolgend BIZtro genannt), hierbei handelt es sich um eine kleine Gaststätte, welche für die Übernachtungsgäste abends zur Verfügung steht (kein Verzehr von Speisen).
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen sucht eine Vertragspartnerin / einen Vertragspartner (nachfolgend die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer genannt), die / der die gastronomische Versorgung am Standort in Homberg (Ohm) übernimmt. Hierzu wird die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer für die Bewirtschaftung der Kantine und Kaffeestationen sowie für den Betrieb der Hotelrezeption und des BIZtro übernehmen. Die Bewirtschaftung der Kantine umfasst Frühstücks-, Mittags- und Abendversorgung. Es soll ein neues und modernes Gastronomiekonzept sowie die Betreuung der Hotelrezeption gemäß den unten beschriebenen Vorgaben umgesetzt werden.
Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.
Das Bildungszentrum soll Ende 2023 umgebaut und erweitert werden. Im Zuge des Umbaus wird eine neue Kantine gebaut, die sich im Untergeschoss befinden wird. Trotz des Umbaus wird zu jeder Zeit eine der Kantinen im Betrieb sein, so dass eine durchgehende Erbringung der Leistung seitens des Caterers möglich sein wird. Während dieser Umbaumaßnahmen wird es auch eine Übergangsfläche für das BIZtro geben.
Übergeordnete Ziele sind das Erbringen eines attraktiven gastronomischen Angebotes mit einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis und einer zeitgemäßen, modernen Präsentation, sowie eine ertragsorientierte Führung des Betreibens im Sinne der Aufraggeberin.
Zu gewährleisten sind ein Maximum an Kunden- und Tischgastzufriedenheit durch serviceorientiertes Verhalten des Betriebsleiters und aller anderen Mitarbeitenden im laufenden Betrieb, sowie die Umsetzung innovativer Produktideen mit gegebenen technischen Mitteln.
Im Hinblick auf das Angebot zählen ernährungsphysiologisch ausgewogene und vielseitige Speisepläne, die Einarbeitung der neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse, die Steigerung des Wohlbefindens der Kunden, sowie die aktive Gesundheitsförderung und Aktionswochen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag "Catering für das Bildungszentrum der AOK Hessen"
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."