Planung EÜ Anckelmannsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27233
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schellenberger, Victoria
E-Mail:
Telefon: +49 5112862151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Übertragene Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1+2), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1+2), Tragwerksplanung (Lph 2)
Optionale Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3,4,6,7), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 3,4,6,7), Tragwerksplanung (Lph 3,4,6)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bindefrist der Angebote: 09.11.2017
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Übertragene Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1+2), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1+2), Tragwerksplanung (Lph 2)
Optionale Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3,4,6,7), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 3,4,6,7), Tragwerksplanung (Lph 3,4,6)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
NT19
Bei dem angeschlossen Vertrag wurde offensichtlich nicht vereinbart, dass die Unterlagen der T .NP zur Genehmigung vom AN zusammengestellt werden und auch eine Abstimmung mit den Prüfämtern und Prüfingineuern durch den AN erfolgen soll. Dies wurde offensichtlich übersehen und ist selbstverständlich durch durch den AN zu erbringen
Sämtliche Leistungen hinsichtlich der T WP wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro erbracht. Die nunmehr übersehen Leistungen stehen im direkten zusammen mit der Leistungserbringung durch das beauftragte Ingenieurbüro sind nicht nicht zu trennen. Eine Durchführung von Grundleistungen durch einen Dritten wäre lediglich mit einen erheblichen Kostenaufwand möglich-Aufgrund der zuvor genannten Gründe ist mit erheblichen zusätzlichen Kosten bei einer separaten Beauftragung zu rechnen. Es entfallen jegliche Synergieeffekte welche sich aus der teilweisen Wiederholung von Grundleistungen ergeben. Die gleichzeitige Bearbeitung der Grundleistungen durch einen weiteren Auftragnehmer ist realistisch nicht umsetzbar