Deutschland - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - Sicherungsleistungen für i2030-Projekte (planungsbegleitend)
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Sicherungsleistungen für i2030-Projekte (planungsbegleitend)
Beschreibung: Im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg
finanzieren die Länder Berlin und Brandenburg die Planungen für die Erweiterung der
Verkehrsinfrastruktur in acht Korridoren rund um die Hauptstadtregion. Dazu gehören
u.a. Ausbaumaßnahmen des bestehenden S-Bahnnetzes. Für die Planungen werden Sicherungsleistungen
für mehrere Projekte von i2030 in einem Paket wie folgt ausgeschrieben: Abstellanlagen
Schönholz, Südkreuz, Lichterfelde West, Bundesplatz, Fredersdorf, Hennigsdorf, Waßmannsdorf,
Hundekehle, Frohnau, Waidmannslust, Marzahn, Nordbahnhof, Ahrensfelde, Zweigleisigkeit
S1, S2 und S5. Die Leistungen werden in 4 Lose aufgeteilt. Konkrete Losaufteilung
und Mengen siehe Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: f0a5a058-e905-4a0b-895e-250029581998
Vorherige Bekanntmachung: 615118-2023
Interne Kennung: 23FEI69470
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten