Deutschland - Kantinen- und Verpflegungsdienste - Cateringdienstleistung Betriebsgastronomie bei GSI GmbH

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Cateringdienstleistung Betriebsgastronomie bei GSI GmbH
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen das es sich um eine Konzession nach KonzVgV (nicht nach VgV) handelt. (Konzessionsgeber GSI): Bewirtschaftung der Betriebsgastronomie der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Kennung des Verfahrens: e0190fc7-92ff-43a0-8fb5-c051aee210b0
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 55500000Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55510000Dienstleistungen von Kantinen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55512000Betrieb von Kantinen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbHPlanckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1F0937ZF Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ___________________________________________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ___________________________________________________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. __________________________________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx II. Leistungskriterien a) Preisbewertung: 50% b) Qualitatives Kriterium - Aussführungkonzept: 40 % c) Probeessen: 10% Bitte beachten Sie, dass die Bewertung des Probeessens, erst nach Abschluss der Verhandlungen pro Bieter erfolgen kann. Das, der prozentualen Gewichtung zugrundeliegende Punktesystem, sowie die für die Angebotswertung maßgeblichen weiteren Unterkriterien werden in dem Dokument Wertungsmatrix GSI näher erläutert. Die Wertung des Preises erfolgt folgendermaßen: Günstigster Bieter: 5 Punkte (volle Punktzahl) Jeder weiter Bieter: Günstigster Bieter / aktueller Bieter x 5 Punkte (volle Punktzahl)) _____________________________________________________________________________________ Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Cateringdienstleistung Betriebsgastronomie bei GSI GmbH
Beschreibung: Die Bewirtschaftung der Betriebsgastronomie der GSI, sowie die Kaffeebar und das Vending. Zum Bewirtschaftungsauftrag gehört auch die Sicherstellung des Konferenz- und Gästeservice, gemäß der Leistungsbeschreibung. Der Auftrag läuft über 4 Jahre mit der 1-maligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate Die Grundlage der Konzessionsvergabe basiert auf den Kantinenrichtlinien des Bundes.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 55500000Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55510000Dienstleistungen von Kantinen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 55512000Betrieb von Kantinen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbHPlanckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01+02:00
Enddatum: 2028-06-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1-malige Vertragsverlängerung um 12 Monate
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Juni 2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - 4. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme von EUR 15.000.000,00. - EUR 5.000.000,00 pauschal für Sachschäden - EUR 5.000.000,00 pauschal für Personenschäden - EUR 5.000.000,00 pauschal für Vermögensschäden - EUR 200.000,00 pauschal für Schlüsselverlust
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - 7. ggfs. Bietergemeinschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. - 6. Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. - 9. ggfs. Verfügbarkeitserklärung zur Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben. - 5. Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen. - 8 ggfs. Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - 2. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - 1. Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblätter der Datei 02 Teilnahmeantrag_Eignungsformblätter.docx Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten. Mindestanforderungen an die Referenzen: mind. 3 Referenzen in vergleichbarem Umfang (Betrieb mit Mittagsversorgung min. 300ET, Konferenzversorgung und Kaffeebar in den letzten 3 Jahren.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1F0937ZF/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-01+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 99DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zusammenfassung einzureichender Unterlagen: 1. 02 Eignungsformblätter mit Teilnahmeantrag - bitte vollständig ausfüllen bestehend aus 0. Teilnahme - Allgemeine Erklärung im Sinne von § 126b BGB 1. Referenzen 2. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB 3. Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Schwarz ArbG das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG 4. Erklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht 5. Weitere Angaben zum Bieter 6. Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 7. Ggfs. Erklärung Bietergemeinschaft 8. Ggfs. Erklärung Unterauftragnehmer 9. Ggfs. Erklärung Verfügbarkeitserklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Finanzielle Vereinbarung: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhal- ten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für die GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs ge- bunden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE11671917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg226@gsi.de
Telefon: +49 615970
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE11671917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg226@gsi.de
Telefon: +49 615970
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE11671917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg226@gsi.de
Telefon: +49 615970
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f078e432-c2c7-4b9a-8539-daa3db7cd63a- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-20+01:0013:42:18+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00776594-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21Z

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