Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd bis HürthKalscheuren; BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44946
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330172811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd bis HürthKalscheuren; BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7)
Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke (ÜBW) Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd
(ausschl.) bis Bf Hürth-Kalscheuren (einschl.); BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7).
BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (ÜBW auch opt. Lph 6+7); Verkehrsanlagenplanung inkl. 3
Verkehrsstationen (Neubau bzw. Anpassung) sowie techn. Ausrüstung (alle Fachgewerke), Anpassung
bzw. Erweiterung Bestandsanlagen (Ingenieurbauwerke) sowie Neubau Überwerfungsbauwerke, Planung
SSW einschl. Tragwerksplanung, BIM-Vermessungsleistungen, landschaftspflegerischer Begleitplan, FFHVorprüfung/-Verträglichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Fachbeitrag zum Artenschutz,
faunistische Planungsraumanalyse, Schalltechnische Untersuchung, planungsbegleitende Bauüberwachung
Beauftragung: Planungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Techn. Ausrüstung, je Lph 1-2/ TWP Lph
2/ BIM-Vermessungsleistungen Leistungsstufe (Lst) 1-7/ FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie Teile der
Lph 1-2/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht Lph 1/ Fachbeitrag zum Artenschutz Lph 1/ faunistische
Planungsraumanalyse Lph 1-5/ planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln, Kreisfreie Stadt
Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke (ÜBW) Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd
(ausschl.) bis Bf Hürth-Kalscheuren (einschl.); BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7).
BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (ÜBW auch opt. Lph 6+7); Verkehrsanlagenplanung inkl. 3
Verkehrsstationen (Neubau bzw. Anpassung) sowie techn. Ausrüstung (alle Fachgewerke), Anpassung
bzw. Erweiterung Bestandsanlagen (Ingenieurbauwerke) sowie Neubau Überwerfungsbauwerke, Planung
SSW einschl. Tragwerksplanung, BIM-Vermessungsleistungen, landschaftspflegerischer Begleitplan, FFHVorprüfung/-Verträglichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Fachbeitrag zum Artenschutz,
faunistische Planungsraumanalyse, Schalltechnische Untersuchung, planungsbegleitende Bauüberwachung
Beauftragung: Planungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Techn. Ausrüstung, je Lph 1-2/ TWP Lph
2/ BIM-Vermessungsleistungen Leistungsstufe (Lst) 1-7/ FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie Teile der
Lph 1-2/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht Lph 1/ Fachbeitrag zum Artenschutz Lph 1/ faunistische
Planungsraumanalyse Lph 1-5/ planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bei Vergabe der Planungsleistungen PA1 und PA2 verliefen die Vertragstermine nahezu parallel. Hierdurch sollte sichergestellt
werden, dass die definierte Schnittstelle in km 3,506 von beiden Planern bedient wird, sodass beide Planungsabschnitte hätten
ungehindert die jeweilige Planung vorantreiben können. Aufgrund der Verzögerung im PA1 durch die nicht termingerechte
Vermessung und Bestandsmodellierung und der daraus resultierenden außerordentlichen Kündigung des Planers PA1, kann die
Schnittstelle in km 3,506 seitens des PA1 nicht bedient werden.Um keine weiteren Verzögerungen für den PA2 zu verursachen,
soll dieser unter Berücksichtigung verschiedener Baustufen (Planer PA2 plant die erste Baustufe auf den Bestand, der Planer
PA1 plant in der zweiten Baustufe auf Grundlage der Planung PA2) seinen Planungsbereich erweitern. Hiermit soll eine zeitliche
Trennung der beiden Abschnitt ermöglicht werden.
Dies hat zur Folge, dass der Planer des PA2 auf Grundlage des Bestandes planen soll und damit der PA2 zuerst gebaut wird
(planerisch). Die neuen Gleise der S-Bahn fädeln dann im Bahnsteigbereich des Bf Köln Süd ein. Daher ergeben sich
zwangsläufig Auswirkungen über die bisherige Abschnittsgrenze des Planers PA2 hinaus. Die Weichen der Einfädelung haben
Auswirkungen auf die Bahnsteignutzlänge und dadurch ggf. auch auf die Einfahrt Köln Süd. Darüber hinaus ergeben sich
unterschiedliche Bahnsteighöhen. Aufgrund der unterschiedlichen Verkehre (S-Bahn 96cm und Fernbahn 76cm), durch den
direkten Zusammenhang der Trassierung auf Bahnsteiglänge und Höhe, sind die Auswirkungen auf den Bahnsteig zwingend
durch den Planer PA2 mit zu betrachten. Der neue Planer im PA1 plant dann im Anschluss auf Grundlage der Planung des PA2.
Aus den zuvor genannten Gründen verschiebt sich für die jeweilige Baustufe die Abschnittsgrenze. Der Planer PA2 muss den
Bestand ab ca. km 2,6 (Einfahrsignal KKS) und der Planer PA1 muss die Planung bis ca. km 3,9 (Einfahrsignal KKS
Gegenrichtung) betrachten.
(MKA 14_07)
Durch die oben beschrieben ausßerordentliche Kündigung des Planers im PA1 und die damit verbundenen Komplikationen für den PA2 werden die beschriebenen Änderungen notwendig. Da die Kündigung ein ungeplantes Ereigniss darstellt, die Zuarbeit jedoch für ein weiteres Vorankommen entscheidend ist, ist die Änderung notwendig.