Oberleitungserweiterung Unterwerk Burgweinting Str. 5500 und 5830 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59034
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heß, Marlene
E-Mail:
Telefon: +49 8913085189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungserweiterung Unterwerk Burgweinting Str. 5500 und 5830
Oberleitungserweiterung Unterwerk Burgweinting Str. 5500 und 5830
Burgweinting
Oberleitungserweiterung Unterwerk Burgweinting Str. 5500 und 5830
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Oberleitungserweiterung Unterwerk Burgweinting Str. 5500 und 5830
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Burgweinting
Oberleitungserweiterung Unterwerk Burgweinting Str. 5500 und 5830
Postanschrift: Marzahner Straße 34
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
1 - Mengenmehrung Lieferung und Leistung Kabeltrog durch kurzfristige Anpassung des Bauentwurfs.
Aufgrund eines Planungsfehlers war die zusätzliche Lieferung von Kabeltrog nötig. Der Planungsfehler wurde erst im Rahmen der Ausführungsplanung kurz vor Baugbeginn erkannt und führte zur eine kurzfristigen Änderung des Bauentwurfs worduch eine höhere, als die bereits beauftragte, Menge des Kabeltrogs nötig wurde. Diese Abweichung war trotz Sorgfalt des AG nicht vorhersehbar.