ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51809
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330172733
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Emil-Fucik-Gasse 1 A 1100 Wien
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Postanschrift: Emil-Fucik-Gasse 1 A 1100 Wien
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Begehungs- und Kontrollfahrten im Bauabschnitt 2
(MKA 15_27)
Die Vertragsabweichung betrifft die zusätzlich erforderlichen Begehungs- und Kontrollfahrten im Bauabschnitt 2. Nach jeder Sperrpause müssen Begehungs- und Kontrollfahrten in Absprache mit der Bauüberwachung durchgeführt werden, um die Anlage nach Abschluss sämtlicher Arbeiten freizugeben.Der AN ist bereits mit der Herstellung der OLA beauftragt und setzt die gesamte OLA-Maßnahme um Bauabschnitt um. Daher ist der AN während des Herstellungsprozesses vor Ort, was die Erbringung dieser zusätzlicher Leistung wirtschaftlicher gestaltet. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde folglich zu erhöhten Kosten und einem zusätzlichen Aufwand aufgrund von Schnittstellen führen.