Nachbeschaffung Lizenzen und Pflege
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 8
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hzd.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachbeschaffung Lizenzen und Pflege
Nachbeschaffung von Nutzungsrechten für „Manager-Self-Service Nutzer“ und andere der ERP-Software des Auftragnehmers SAP SE für das Hessische Ministerium der Finanzen nebst Pflegeleistungen und Metrikwechsel
Nachbeschaffung von Nutzungsrechten für „Manager-Self-Service Nutzer“ und andere der ERP-Software des Auftragnehmers SAP SE für das Hessische Ministerium der Finanzen nebst Pflegeleistungen und Metrikwechsel
Das unter Abschnitt V.2.1) genannte Datum stellt lediglich das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung dar. Die Angabe eines anderen Datums unter Abschnitt V.2.1) ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Nachbeschaffung von Nutzungsrechten und der Wechsel des Lizenzmodells neben der entsprechenden Fortführung des Pflegevertrags „Project-Support for Large Enterprises“ kann nur durch den aktuellen Auftragnehmer erbracht werden. Im Rahmen der Nachbeschaffung der Nutzungsrechte erfolgt ein Wechsel des Lizenzmodells. Die vorhandenen Nutzungsrechte aus dem alten Lizenzmodell müssen dabei teilweise angerechnet werden. Diese Anrechnung und Wechsel kann nur von dem aktuellen Auftragnehmer erfolgen. Entsprechendes gilt für den Abschluss des Pflegevertrags, welcher gem. Erklärung des Auftragnehmer nur durch diesen vertrieben wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb
von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de