ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51809
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330172733
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Emil-Fucik-Gasse 1 A 1100 Wien
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Postanschrift: Emil-Fucik-Gasse 1 A 1100 Wien
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Aufwendungen durch Besetzung Fahrzeuge
(MKA 62_28)
Gegenstand der Vertragsabweichung ist die Einweisung von Personal der Fa. Sendogan und die Stellung von Heizgeräten. Hintergrund ist, dass die Fahrzeuge von Firma EUROPTEN während der Sperrpause aufgrund von Arbeiten anderer AN nicht in den Bf. Dinslaken zum Abstellen gefahren werden können. Daher müssen die Fahrzeuge im Baugleis verbleiben. Das Abstellen von Fahrzeugen im Baugleis ist untersagt. Daher werden die Fahrzeuge nach Arbeitsende von Fa. Sendogan, welche durch den AG beauftragt wird, besetztDie Einweisung in die Fahrzeuge von Firma EUROPTEN kann nur durch Firma EUROPTEN erfolgen.Die Gestellung der Heizgeräte durch einen weiteren AN würde bedeuten, dass dieser AN zunächst die Stromversorgung vor Ort herstellen muss. Firma EUROPTEN ist bereits mit einer Stromversorgung vor Ort. Somit werden auch Kosten für eine zusätzliche Anfahrt nicht notwendig..