Beschreibung: Folgenden Unterlagen sind mit dem Teilnahmewettbwerb einzureichen: -Referenzen Der
Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine geeignete Referenz
über die in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen (abgeschlossene
Projekte) mit folgenden Angaben vorzulegen. •Art der Leistungen (nachvollziehbare
Beschreibung der erbrachten Leistungen, aus der sich Erfahrungen und öffentliche Aufmerksamkeit
erkennen lassen) •Umfang des Kampagnenbudgets, •Empfänger (öffentliche und/oder private
Empfänger) der Leistung •Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse •Erbringungszeitraum
•Benennung des geforderten und jeweiligen Erfahrungsfeldes (siehe nachstehend unter
1. bis 3.), dass mit der Referenz nachgewiesen werden soll. Referenzprojekte sind
dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.
Sie müssen deutschsprachig sein und den deutschsprachigen Raum betreffen. Aus den
Referenzen müssen folgende Erfahrungsfelder hervorgehen (d.h. es müssen alle drei
genannten Erfahrungsfelder nachgewiesen werden): 1.Belegbare Erfahrungen im Bereich
der konzeptionellen Entwicklung und vollständigen operativen Umsetzung einer öffentlichkeitswirksamen
Medienkampagne im Bereich der Arbeitgeberwerbung für größere Arbeitgeber (> 1.000
Mitarbeiter/innen), die eine große Reichweite erzielt haben. 2.Belegbare Erfahrungen
in der Full-Service-Betreuung sechsstelliger Kampagnenbudgets (> 250 000 EUR ohne
Umsatzsteuer); 3.Belegbare öffentliche Aufmerksamkeit durch Beiträge über Agenturprojekte
in Leitmedien und/oder Anerkennung der Agenturarbeit durch Auszeichnungen bei Kreativwettbewerben
oder ähnlichem. Jede Referenz sollte auf einer DIN A4-Seite in übersichtlicher, knapper
Form die Aufgabenstellung, die kreative Lösung durch die Agentur (mit Beispielbildern),
das Gesamtbudget der Kampagne inkl. Fremdkosten (ohne Umsatzsteuer) und, soweit möglich,
den Erfolg der Arbeit zusammenfassen. Außerdem ist bei jeder Referenz ein Ansprechpartner
mit vollständigen Kontaktdaten für Referenzauskünfte aufzuführen (ggf. auch Verlinkung
auf Webseiten). Die Referenzen sollten möglichst aktuell sein; dürfen jedoch nicht
älter als drei Jahre (2021-2023) sein. Hinweis: Es ist nicht erforderlich, dass jede
Referenz sämtliche aufgelisteten Anforderungen (Erfahrungsfelder) erfüllt; es ist
nur wichtig, dass für jede Anforderung (Erfahrungsfeld) mindestens eine Referenz vorgelegt
wird. Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird bzw. Nachunternehmer
eingesetzt werden sollen, so können auch deren Referenzen herangezogen werden. Die
Referenzen sind hinsichtlich des Erbringers (also des Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft,
des Nachunternehmers) zu kennzeichnen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine aussagekräftige
Übersicht hereinzureichen. Besonderer Hinweis betreffend Referenzen: Bei mehr als
5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der nach Einschätzung des Auftraggebers
am besten geeigneten Bewerber anhand der vorgelegten Referenzen und deren Vergleichbarkeit
zum vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt,
je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit
bestimmt sich danach, inwieweit die Bewerber bereits öffentlichkeitswirksame Kampagnen
mit einer großen Reichweite - im Bereich des Employer Brandings - für größere Arbeitgeber
im Rahmen eines relevanten Kampagnenbudgets durchgeführt haben. Dabei erfolgt die
Beurteilung auch unter Berücksichtigung der kreativen Eigenständigkeit (Schöpfungshöhe).
Der Bewerber ist daher gehalten, sich auf Referenzen mit möglichst hoher Aussagekraft
zu stützen. Sofern Erfolgsnachweise vorhanden sind, sollen diese der Referenz beigefügt
werden. Die Menge an Referenzen hat, für sich genommen, noch keine Aussagekraft auf
die Auswahlkriterien. Die fünf Bewerber, die aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick
auf die ausgeschriebene Leistung unter Einbezug der obigen Ausführungen die qualitativ
höchste Beurteilung erfahren, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. -Erklärung über
den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils zum Abschluss des Bilanzjahres für die letzten
drei Geschäftsjahre (2021 - 2023). Sollte der Gesamtumsatz für das Jahr 2023 noch
nicht testiert sein, so genügt hier eine Schätzung. Der Umsatz zumindest in einem
Geschäftsjahr muss mindestens 1 Mio. EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften ist dies
in der Gesamtheit zu erbringen.