Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme
Die Stadt Eschborn plant den Neubau einer Bücherei, den Neubau einer Stadthalle, die
Sanierung und Erweiterung ihres Rathauses und die Erweiterung der Bestandstiefgarage.
In diesem Zusammenhang wird das Parkdeck, Teile des Rathauses mit der Bibliothek sowie
das Bestandsgebäude "Friseur" abgebrochen. Zurzeit befindet sich die TGA-Erschließung
der Bestandsgebäude "Rewe" und "Apotheke" im Untergeschoss des Bestandsgebäudes "Friseur".
Um den reibungslosen Betrieb der Bestandsgebäude während und nach den aufgeführten
Baumaßnahmen zu gewährleisten, sind vorlaufende Planungs- und Baumaßnahmen wie die
Neuerschließung der Bestandsgebäude erforderlich. Planungsaufgaben Aufgrund der Komplexität
der Aufgabe und des vorgegebenen Terminplans, handelt sich um eine interdisziplinäre
Ausschreibung, bei der folgende Planungsaufgaben berücksichtigt und ausgeführt werden
müssen: 1. Wärme- und Wasserversorgung: Die Beheizung des Gebäudes "Rewe" und "Apotheke"
erfolgt aktuell über einen Gaskessel. Der Kessel ist im Untergeschoss des Gebäudes
"Friseur" verortet. Durch den geplanten Abbruch des Gebäudes, muss die Wärmeversorgungszentrale
umverlegt werden. Alle Anbindeleitungen laufen zurzeit vom UG "Friseur"-Gebäude durch
die Tiefgarage zu den Gebäuden "Rewe" und "Apotheke". Der neue Standort der Wärmeversorgungszentrale
sowie die Leitungsanbindung sind sinnvoll zu planen. Die Wärmeversorgung soll hierbei
vollständig über eine neue Gasheizung erfolgen. Darüber hinaus ist ein Anschluss für
eine zukünftige Fernwärmeversorgung mit zu berück-sichtigen. Weiterhin sind durch
den Abbruch des Gebäudes "Friseur" auch die Trinkwasserhausanschlüsse sowie die Trinkwassererwärmung
der Gebäude "Rewe" und "Apotheke" betroffen. Die Verlegung muss zusammen mit der neuen
Heizanlage geplant und ausgeführt werden. 2. Elektroplanung: Die Elektroerschließung
der Bestandsgebäude erfolgt vom Trafo auf der Westseite des Grundstücks über Technikräume,
Stromschienen und Schaltschränke in der Tiefgarage zu den Gebäuden. Im Zuge des Gesamtprojekts
wird der Trafo um ca. 45 m in Richtung Süden versetzt und die Tiefgarage in Richtung
Süden und Westen erweitert. Somit werden die Technikräume und Schaltschränke abgebrochen
bzw. entfernt. Eine vollständige Neuerschließung der Elektroleitungen wird somit erforderlich
und ist zu planen. 3. Gebäudeleittechnik: Durch die Neuplanung der Wärmeversorgung
wird auch eine neue Steuerungstechnik erforderlich. Die Lüftungsanlage der Gebäude
wird nicht verändert, jedoch muss die Steuerung der Lüftungsanlage ebenfalls neu geplant
werden. Für die Gebäudeleittechnik ist ein geeigneter Standort sowie eine sinnvolle
Leitungsführung zu planen und auszuführen. 4. Telekommunikation: Die Telekommunikationserschließung
der Bestandsgebäude muss vollständig neu geplant werden. Aktuell wird davon ausgegangen,
dass die Erschließung von der Ostseite aus (Straße: Am Stadtpfad) erfolgen kann. Dies
ist im Planungsprozess zu überprüfen und entsprechend zu planen. Planungs- und Bauzeiten:
Die Planungs- und Ausführungszeiten sind dem Terminrahmen zu entnehmen. Grobkosten
Stand Oktober 2023: A. Wärme- und Wasserversorgung - ca. 420.000 EUR netto, (Honorarzone
II, LP 1 - 3, 5 - 9) B. Elektroplanungen - ca. 210.000 EUR netto, (Honorarzone II,
LP 1 - 3, 5 - 9)) C. Gebäudeleittechnik - ca. 65.000 EUR netto, (Honorarzone III,
LP 1 - 3, 5 - 9) D. Telekommunikation - ca. 65.000 EUR netto, (Honorarzone II, LP
1 - 3, 5 - 9) 5. Architektur- und Tragwerksplanungsleistungen Für die Neuerschließung
der Bestandsgebäude müssen Versorgungszentralen sowie Leitungsführungen innerhalb
der Tiefgarage geplant werden. Die Besonderheit hierbei besteht zum einen in der vorhandenen
Erweiterung der Tiefgarage im Norden durch eine weitere Ebene zum anderen durch die
neu geplante Erweiterung der Tiefgarage in Richtung Süden und Westen. Die nördliche
Erweiterung der Tiefgarage muss während der gesamten Baumaßnahme zugänglich sein.
Für die südliche Tiefgarage werden Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten der Hauptbaumaßnahmen
erforderlich. Diese Abstimmungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Weiter
ist darauf hinzuweisen, dass der Bauherr (der Magistrat der Stadt Eschborn) nicht
der Eigentümer der Bestandsgebäude (Gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen Eschborn
GmbH - GWE) ist. Architektur: 150 Stunden (geschätzt) Tragwerksplanung: 100 Stunden
(geschätzt) 6. Anwohnerveranstaltungen, Bürgerversammlungen, Gremien Teilnahme an
Präsenzterminen, an denen den politischen Gremien bzw. Anwohnern die Planung anhand
von Plänen und Präsentationen vorgestellt wird. Außerdem Termine zur Abstimmung mit
der Eigentümergesellschaft (GWE). Diese Termine werden nach Bedarf durch den Bauherrn
abgerufen. Hinweis: die entsprechende Anforderung der Honorierung aller Leistungen
erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bei den Bewerbern, die in das Verhandlungsverfahren
aufgenommen werden.