Beschreibung: Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie
optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau - Einbindung Heidenau
(Tunnelportal Heidenau - Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke
bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung, — Technische
Streckenausrüstung, — Vermessung/Trassierung
Kennung des Verfahrens: 005e6110-a9c6-4073-b727-e50a383ed943
Interne Kennung: 19FEI40879
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Beschreibung: Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie
optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau - Einbindung Heidenau
(Tunnelportal Heidenau - Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke
bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung, — Technische
Streckenausrüstung, — Vermessung/Trassierung
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-15+02:00
Enddatum: 2026-02-02+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020627252
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 1EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 2020-05-04+01:00
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15+01:00
7. Änderung
Abschnittskennung: 235785-2020
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: NT14 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung
der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Kernelement der BIM-Methodik
ist die CDE - die Common Data Environment als gemeinsame Datenumgebung zwischen AN
und AG. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Vertraglich festgelegt ist, dass
der ausführende AN die CDE der Firma EPLASS zu verwenden hat. Das BIM-Management der
DB Netz AG (vertreten durch den BIM-Manager) ist für die Administration und Verfügbarkeit
der CDE verantwortlich. Im Rahmen seiner Leistung hat der AN die Funktionsfähigkeit
der CDE mit seinen selbst gewählten, nicht vertraglich festgelegten Software-Produkten
anhand sogenannter Konformitätstest zu testen. Die funktionierende Schnittstelle zwischen
den einzelnen Softwareprodukten des Auftragnehmers konnte nachgewiesen werden. Eine
Funktionsfähigkeit auf der Kollaborationsplattform EPLASS konnte nicht hergestellt
werden. Der Werkerfolg ist erreicht, insofern eine modellbasierte Arbeit auf der CDE
sichergestellt werden kann. Die zusätzliche Leistung des Auftragnehmers besteht nunmehr
darin, dass eine Konformität zwischen den Software-Produkten und der zur Verfügung
gestellten CDE nicht sichergestellt werden konnte und dementsprechend muss der AN
über die vertraglich geforderte Testung der Schnittstelle hinaus, in Abstimmung mit
dem AG eine Möglichkeit finden, die BIM-Modelle gemäß vertraglich vereinbarten AIA
(Anlage 15.1 des Hauptvertrages) auf der CDE zur Verfügung zu stellen. Diese Abstimmungen
bedarfen Vor-, Nachbereitungs- und Durchführungszeit, die mit dem Hauptvertrag nicht
abgegolten ist. Zur Auftragsbekanntmachung des Hauptvertrages Dez. 2019 war davon
auszugehen, dass die marktüblichen BIM-basierten Software-Produkte mit der zur Verfügung
gestellten CDE seitens EPLASS kollaborieren. Aus diesem Grund wurde in den Hauptvertragsleistung
lediglich eine Testung der vom AN selbst gewählten Software-Produkte mit der CDE kalkuliert,
eine darüber hinausgehende Herstellung der Funktionsfähigkeit war nicht absehbar,
da man erst zu den Tests im Rahmen der Hauptvertragsleistung nach Auftragsbekanntmachung
feststellen konnte, dass die Software-Schnittstellen nicht einheitlich funktionieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass auch der Anbieter der CDE für diesen Sachverhalt keine
Schuld tragen kann. Die BIM-Methodik steckt noch in der Entwicklungszeit und insbesondere
ein gemeinsames Datenaustauschformat (IFC) kann noch nicht die vollen Leistungen erbringen,
da es nach wie vor nicht mit allen Softwareprodukten arbeitet. Zur Auftragsbekanntmachung
war davon auszugehen, dass dies im Rahmen der Planung angewandt werden kann. ****************************
21-DE-TG-Dresden Prague 2021
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Die Wahl der für die Planung zu verwendenden Softwareprodukte obliegt dem jeweiligen
AN selbst und kann nicht vorgeschrieben werden. Dementsprechend können die notwendigen
Abstimmung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der CDE nur mit dem vertraglich
gebundenen AN und seiner gewählten Softwarepalette erfolgen. Ein andere AN kann diese
Abstimmungen nicht führen. Eine Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden, da man z.B. die einzelnen Softwareprodukte vorschreiben müsste, was vergaberechtlich
kritisch zu betrachten ist. Weiterhin müsste man über die notwendigen Abstimmungszeiten
hinaus einem weiteren AN die Planungen des vertraglich gebundenen AN's zur Verfügung
stellen. Diese müsste sich in die Planungen einarbeiten, was zu erheblichen Zusatzkosten
führen würde.