Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62129
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634
Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elektrifizierung Eifelstrecke Strecke 2634, Oberleitungsarbeiten
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Bestellung und Lieferung von Anfahrschutz für Maste, die unmittelbar an Feldwegen
und Straßen gegründet und gestellt werden müssen. Aufgrund des Sicherheitsaspektes, sowohl die Oberleitungsanlage als auch
Dritte zu schützen, ist der Anfahrschutz erforderlich.
Die zusätzliche Leistung wurden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage erfoderlich.
Wegen unklaren Schnittstellen, bzw. Nicht-Vergabe von notwendigen Leistungen, musste mit der Anordnung die oben genannten
Leistungen spezifiziert werden so dass ein abnahmefähiges Gewerk erstellt werden kann.
(MKA 15_02)
Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe für die geringfügigen zusätzlichen Arbeiten, wäre zum jetztigen Zeitpunkt miterheblichen Mehrkosten verbunden. Ferner würde eine zusätzliche Ausschreibung den fristgerechten IBN-Termin in erhöhtemMaße gefährden, welches erneut mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre.