Beschreibung: Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige
und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen, insbesondere
die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schulformen des Hessischen
Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle
von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes („Freistellungsverordnung (FrStllgV)“)
oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten
Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise
dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV. [gilt für alle Lose] Verkehrsdienstleistungen
im Bereich des ÖPNV gem. § 42 PBefG (Linienverkehr, Bedarfsorientierter Verkehr) und
/ oder Verkehre gem. § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG, § 44 PBefG, § 47 PBefG (Ausnahme:
Abs. 3 Nr. 4, 5), §§ 48 – 50 PBefG werden nur für das Los 5 anerkannt. Die jeweilige
Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum „seit Gründung des Unternehmens, höchstens
jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre 2020, 2021, 2022“
in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck
geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Es ist mindestens eine erbrachte Dienstleistung
anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden
Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen
Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende
Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Das Unternehmen
muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes als Unterauftragnehmer selbst
von Unterauftragnehmern oder als Teil einer Bietergemeinschaft darlegen, welche
Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf
die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen
Leistung gegeben ist. Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht
erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem
Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers
beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Bezug
zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die übrigen Angaben
der Referenz sind auszufüllen. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe von
erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches
das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer
GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter
A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C
führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit
ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften)
keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer
Eignungsleihe. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad
einer Referenz“: Los 1: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als
Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 21.000
Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Kleinbussen aufweisen.
Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens
12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt
01.02.2020 bis 31.01.2021). Bei Abgabe eines Angebotes über mehrere Lose: Gibt ein
Bieter Angebote für mehrere Lose ab, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, sofern
als Referenzen in Summe die aufaddierten Werte der geforderten Besetzkilometer und
Fahrzeuge der Einzellose erreicht werden. Beispiel: Für das Einzellos 1 sind 21.000
Besetztkilometer und 2 Fahrzeuge als Referenz darzulegen. Für das Einzellos 2 sind
16.000 Besetztkilometer und 2 Fahrzeuge als Referenz darzulegen. Gibt ein Bieter nun
Angebote für diese beiden Lose ab, so sind Referenzen mit in Summe 21.000 +16.000
= 37.000 Besetzkilometer und 2 +2 = 4 Fahrzeuge vorzulegen. Analoges gilt dies für
jegliche Kombination von abgegebenen Angebote für die einzelnen Lose bis hin zur Abgabe
für alle 6 Lose. Bei Abgabe von Angeboten für alle 6 Lose sind folglich Referenzen
mit in Summe 21.000+16.000+16.000+13.000+12.400+ 39.000= 117.400 Besetzkilometer und
2+2+2+2+1+2=11 Fahrzeuge vorzulegen.