Zusätzliche Informationen: Beachten Sie bitte, dass wir vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen
Bieter, gemäß § 5 HVTG eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkassen anfordern. Wir behalten uns gemäß § 16 HVTG das Recht über die Einreichung
der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag von den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, vor. Fragen zum Vergabeverfahren sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist
über die Nachrichtenfunktion der Bieterplattform an uns zu richen. Abweichungen bzw.
Änderungen an den Vergabeunterlagen dürfen nicht vorgenommen werden, dies führt zum
Ausschluss des Angebotes. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren
können bis zum Anschluss der Angebotsfrist elektronisch gestellt werden. Die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sind inhaltlich und preislich (zumindest
unter Angabe von 0,00€) vollständig anzubieten. Bitte beachten Sie, dass alle zur
Verfügung gestellten Unterlagen Vertragsbestandteil werden, auch wenn diese bei Angebotsabgabe
nicht mehr zusätzlich mit eingereicht werden müssen. Außerdem bitten wir um Beachtung,
dass alle zur Verfügung gestellten Formulare direkt beschreibbar sind. Kosten für
die Erstellung Ihres Angebots werden nicht erstattet. Wir informieren Sie hiermit,
dass alle zur Verfügung gestellten Formblätter komplett beschreibbar sind, die Unterlagen
können somit direkt elektronisch ausgefüllt werden. Sollte Ihnen hierzu etwas auffallen,
teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Einreichung der Angebote / Kommunikation:
Die Angebote sind elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an
die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei)
in der eHAD registriert. Sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ist ausschließlich
über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig.
Angebote, die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht
werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, müssen von der Wertung
ausgeschlossen bleiben. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot
die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien
ist zulässig. Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes
werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen
hinaus (s. Anlage zur Vollständigkeitsprüfung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen
und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind
nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für
andere Zwecke ist nicht gestattet. Vertraulichkeit der Informationen: Es wird darauf
hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln
sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen,
soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der
Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten
Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt.
Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Teilnahmeantrag und oder Angebot
abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich
etwa hergestellte Kopien zu löschen.