Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Planung_EÜ Schmeie_Str.4630 km 72,999_BIM
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Planung_EÜ Schmeie_Str.4630 km 72,999_BIM
Beschreibung: Die EÜ Schmeie ist ein Projekt der DB Netz AG. Die EÜ in km 72,999 über die Schmeie
soll erneuert werden. Anlass ist das Ergebnis der letzten Bauwerks-Begutachtung vom
2016, welche Handlungsbedarf aufgrund technischer Abgängigkeit ergab. Der Zustand
des Bauwerks (Baujahr 1877) wurde bei der Begutachtung mit 4-4-4 (betroffenes Teilstück
STB 3) bewertet, sodass eine Erneuerung erforderlich wird. Das Projekt soll als BIM
Projekt ausgeführt werden.
Kennung des Verfahrens: 3a1ecd75-e4f2-41e1-a4c2-37fcc6eadaa6
Interne Kennung: 23FEI70004
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit
einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf
die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf
der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Wir weisen
darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576
unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt
worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168
Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße
aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf
der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe
in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit
nicht mehr festgestellt werden.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Informationen: siehe auch Vergabeunterlagen
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Planung_EÜ Schmeie_Str.4630 km 72,999_BIM
Beschreibung: Die EÜ Schmeie ist ein Projekt der DB Netz AG. Die EÜ in km 72,999 über die Schmeie
soll erneuert werden. Anlass ist das Ergebnis der letzten Bauwerks-Begutachtung vom
2016, welche Handlungsbedarf aufgrund technischer Abgängigkeit ergab. Der Zustand
des Bauwerks (Baujahr 1877) wurde bei der Begutachtung mit 4-4-4 (betroffenes Teilstück
STB 3) bewertet, sodass eine Erneuerung erforderlich wird. Das Projekt soll als BIM
Projekt ausgeführt werden.
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2025-04-16+02:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem
Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende
Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen
Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: - Planung bauliche Anlagen:
- Planung Ingenieurbauwerke (Eisenbahnbrücken), - Planung Verkehrsanlagen (Oberbau)
- Planung LST: Planung und Prüfleistung LST - Planung Oberleitungsanlagen: Planung
15 kV Standard Oberleitungsanlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-01-08+01:0013:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Ausschreibungsbedingungen/Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage "Teilnahmeantrag"
sowie der Anlage "BIM-Eignungskriterien", als Bestandteil der Teilnahmeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)