Errichtung Trafoübergabestation 10kV, VE753b, Bereich München Ost Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50258
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gruda, Ekaterina
E-Mail:
Telefon: +49 8913083581
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung Trafoübergabestation 10kV, VE753b, Bereich München Ost Oberirdisch
Errichtung Trafoübergabestation 10kV, VE753b, Bereich München Ost Oberirdisch
München Ost
Errichtung Trafoübergabestation 10kV, VE753b, Bereich München Ost Oberirdisch
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Errichtung Trafoübergabestation 10kV, VE753b, Bereich München Ost Oberirdisch
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München Ost
Errichtung Trafoübergabestation 10kV, VE753b, Bereich München Ost Oberirdisch
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
3 - Errichtung Batterieüberwachungssysteme
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen.Die vor Ort arbeitende Baufirma ist bereits für die Leistung im Gewerk 50Hz beauftragt. Es handelt sich lediglich um eine mininale Anpassung der schon beauftragten Leistung. Ein weiterer AN müsste sich mit der komplexen Ausführungsplanung des tätigen AN auseinandersetzen. Die Beauftragung eines zusätzlichen BauANs ist zudem mit Zusatzkosten verbunden, die auf eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche u.a. zurückzuführen ist und daher nicht zielführend. Die Leistungen vor Ort bauen aufeinander auf, ein Verzug einer Leistung wirkt sich direkt auf die anschließenden Leistungen der bereits beauftragten Firma aus. Zudem wird die Beauftragung einer weiteren Firma zu der Gewährleistungsproblematik führen, weil die Leistungen der tätigen Firmen nicht mehr eindeutig zugeschieden werden können