Köln, Ausbau der S11/S-Bahn-Stammstrecke Köln, Logistik- und Andienungskonzept Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43813
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330172811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Köln, Ausbau der S11/S-Bahn-Stammstrecke Köln, Logistik- und Andienungskonzept
Köln (Ortsteile gemäß Projektbeschreibung) und Bergisch Gladbach
Erstellung eines Logistik- und Andienungskonzeptes für den Ausbau der S11/S-Bahn-Stammstrecke Köln.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln (Ortsteile gemäß Projektbeschreibung) und Bergisch Gladbach
Erstellung eines Logistik- und Andienungskonzeptes für den Ausbau der S11/S-Bahn-Stammstrecke Köln.
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Erstellung drei Logistik- und Andienungskonzepte für VP1 und VP2
Im Zuge des Ausbaus der S11 wurde DB E&C mit der Entwicklung eines Logistik- und Andienungskonzept beauftragt. Im Vertrag ist die Erstellung eines Konzeptes für das gesamte Projekt S11 enthalten. Dadurch dass sich das Projekt in zwei getrennte Planungsabschnitte aufteilt, wurde im Zuge der Bearbeitung durch die DB E&C deutlich, dass eine Trennung des Logisitkkonzeptes erforderlich ist. Hintergrund ist hier unter anderem die zeitlich differierende Umsetzung der beiden Abschnitte. Des Weiteren sind die Logisitkkonzepte im Abschnitt Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Bestanteil der Planfeststellungsunterlagen. Da sich der Abschnitt in zwei Planfeststellungsabschnitte unterteilt, sind auch hier die Logistikkonzepte entsprechend der Planfeststellungsabschnitte zu trennen und aufzubereiten.
Aus diesen Randbedingungen ergibt sich somit die Notwendigkeit drei Logistikkonzepte anstelle von einem projektübergreifenden Konzept zu erstellen.
(MKA 01_01)
Dadurch, dass die DB E&C mit der Erstellung eines Logistikkonzeptes für den gesamten Projektbereich beauftragt wurde, ist die DB E&C mit dem Projektbereich und vor allem den geplanten Bauabläufen vertraut. Für eine Trennung der Konzepte ist zum einen eine detaillierte Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten und die Bauabläufe notwendig. Des Weiteren erfordert die Trennung in verschiedene Projektabschnitte, eine Weiterentwicklung des bestehenden Konzeptes, da auch die drei Konzepte im Gesamtzusammenhang schlüssig sein müssen. Beispielhaft können Straßenzüge und Flächen nicht für den einen Abschnitt beplant werden, die von einem anderen Abschnitt ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt beplant werden.Bei dem Wechsel des AN würden sich hierdurch Schwierigkeiten ergeben, da durch die Weiterentwicklung der Konzepte diese nicht mehr in den Gesamtzusammenhang passen könnten. Hier besteht das große Risiko, dass eine nicht umsetzbare Logistikplanung entsteht.