BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg / Maschen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60843
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schellenberger, Victoria
E-Mail:
Telefon: +49 5112862151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg / Maschen
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg, ü.L. Lph 1-4, o.L. Lph 6+7
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg / Maschen
Postanschrift: Rundestr. 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg, ü.L. Lph 1-4, o.L. Lph 6+7
Postanschrift: Rundestr. 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
MKA06 - DB E&C - BSO Planung Variante/Alternative 4
Am Bahnhof in Lüneburg ist es vorgesehen einen Bedienstandort (BSO) zu errichten.
Im Rahmen der Betriebssteuerstrategie (BSS) wurde bereits für den BSO, der als Standardgebäude zu planen und zu errichten
ist, Planungsvorgaben erstellt. Für den BSO beinhalten diese u. a. Muster-Grundrisse. Die Errichtung des BSO mit dem Muster-
Grundriss auf dem vorgesehenen Grundstück kann nicht ohne zusätzlichen Grunderwerb erfolgen, da die vorgesehenen Fläche
zu schmal ist. Um möglichst zusätzlichen Grunderwerb zu vermeiden, wird im Zuge der Vorplanung eine Variante untersucht,
welche den Grunderwerb möglichst vermeidet. Um vorgenanntes umzusetzten wird das Gebäude schmaler und damit länger. Es
handelt sich hierbei um die Varinate 4, die im Zuge der Variantenuntersuchung in der Vorplanung zu untersuchen ist.
Bei der Variante 4 handelt es nicht um eine Variante mit gleichen Anforderungen, sondern um eine sogenannte „Alternative“,d. h. um eine Variante mit verschiedenen Anforderungen. Infolge der Verlängerung des Gebäudes ändern sich z. B. dieBrandschutzanforderungen, da ein zweites Treppenhaus nunmehr erforderlich wird. Ebenfalls ändert sich aufgrund derVerlängerung des Gebäudes das statische System des Gebäudes. Daher handelt es sich bei der Variante 4 um eine sogenannteAlternative, die mit den Grundleistungen der HOAI nicht abgedeckt sind.