Deutschland - Schienenfahrzeuge - HGV3.0

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: HGV3.0
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von elektrischen Hochgeschwindigkeitszügen für die DB Fernverkehr AG
Kennung des Verfahrens: b9565ff0-ae70-4f7f-b092-2ef61d36b3d9
Interne Kennung: 23FEF66156
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 34620000Schienenfahrzeuge
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Auftrags ist die Verpflichtung des Herstellers zur Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von bis zu 95 Fahrzeugen sowie Erbringung der weiteren in der Projektbeschreibung (vgl. zusätzliche Informationen Nummer 5 in Ziffer 5.1.12) ) aufgeführten Leistungen. Die Fahrzeuge haben max. 400m Zuglänge und mindestens 300 km/h Höchstgeschwindigkeit für das Einsatzgebiet in Deutschland inkl. des Grenzbahnhof Basel SBB. Die Verpflichtung des Herstellers umfasst auch die mietweise Überlassung von Software as a Service. Der Auftraggeber beabsichtigt die Entwicklung eines Fahrzeugs zur Erreichung vorgegebener Entwicklungsziele und dazu den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, über deren Laufzeit mindestens 33 aber maximal 95 Fahrzeuge bestellt werden. Der Bestellzeitraum, in welchem der Auftraggeber zur Bestellung der Fahrzeuge berechtigt ist, ist auf den Zeitraum von der Erteilung des Zuschlags bis zum 31.12.2040 festgelegt. Die Erstbestellung sieht die Lieferung der Fahrzeuge ab 2032 sowie die Übergabe von zwei Fahrzeugen für den Probebetrieb bereits in 2031 vor und umfasst die Lieferung von mindestens 33 Fahrzeuge bis 2034. Die maximale Anzahl an auszuliefernden Fahrzeugen liegt für jeden Abruf bei 14 Fahrzeugen pro Jahr. Gegenstand des Auftrages ist ferner, die Beschaffung und Instandhaltung eines Simulators für die Ausbildung des Betriebspersonals sowie die Erbringung von Leistungen im After Sales Management, insbesondere die Ersatzteilversorgung, das Obsoleszenzmanagement und die Systembetreuung (z.B. IT/OT- Wartung). Der Auftraggeber behält sich vor, den Umbau oder die Weiterentwicklung des Fahrzeugs, Leistungen der Instandhaltung der Fahrzeuge teilweise und die Weiterentwicklung der Instandhaltung auf den obsiegenden Hersteller zu übertragen. Für die Beschaffung und Instandhaltung des Simulators wird die Deutsche Bahn AG (DB Training) einen gesonderten Vertrag mit dem obsiegenden Hersteller schließen und den Simulator dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) werden in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben insbesondere in der Projektbeschreibung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: HGV3.0
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von elektrischen Hochgeschwindigkeitszügen für die DB Fernverkehr AG
Interne Kennung: e3f42f1d-8522-4006-a9ad-bf705649648b
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 34620000Schienenfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber plant, sich Optionen im Hinblick auf die Auftragsgegenstände anbieten zu lassen.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 180MONTH
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Verlängerung des Auftrags ist nicht vorgesehen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: 1) Gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 sind Bewerber/Bieter verpflichtet, ab dem 12. Oktober 2023 in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Die Meldung oder Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und mit dem finalen Angebot zu aktualisieren. Der/die Bewerber/Bieter ist/sind für die Einhaltung der Verpflichtung aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 hat insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission in seiner aktuell gültigen Fassung (aktueller Stand: 10.07.2023) zu verwenden. Sollte es sich bei dem/den Bewerbern/Bietern um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied im Formblatt abzugeben. Sollte trotz der bestehenden Verpflichtung von den Bewerbern/Bietern weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. 2) Der Eintrag zum geschätzten Auftragswert (Ziffer 2.1.3) ist fiktiv. Es erfolgt nur, weil das System keine Auslassung akzeptiert.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anhang 4 der Projektbeschreibung) und die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (Anhang 5 der Projektbeschreibung) vor. Der Bewerber reicht mit dem Teilnahmeantrag eine Meldung oder Erklärung über das Vorliegen einer drittstaatlichen finanziellen Zuwendung im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2022/2560 ein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einreichung testierter Jahresabschlüsse und Eigenerklärung zum Umsatz mit Schienenfahrzeugen sowie F&E.
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Testierte Jahresabschlüsse: Der Bewerber legt Kopien der testierten Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor. Aus den jeweiligen Jahresabschlüssen geht der Gesamtumsatz des Unternehmens hervor. Liegt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein testierter Jahresabschluss vor, sind die vollständigen, für das Testat vorgesehenen Unterlagen des betreffenden Jahresabschlusses einzureichen. 2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen: Der Bewerber weist über eine Eigenerklärung nach, wie hoch der Umsatz im Bereich von Schienenfahrzeugen pro Jahr für die zurückliegenden drei Jahre ist. Der Umsatz des Unternehmens muss dabei mindestens 500 Mio. EUR pro Jahr betragen. 3. Aufwände für Forschung & Entwicklung: Der Bewerber reicht eine Eigenerklärung ein, aus der ersichtlich wird, wie hoch seine jährlichen Aufwendungen in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren, im Bereich der Forschung&Entwicklung im Unternehmenssegment Eisenbahnverkehr waren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von Referenzprojekten, Anzahl Mitarbeitende, Fertigungsstätten und Infrastruktur
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Der Bewerber muss ein erfahrener Hersteller von Schienenfahrzeugen sein und übergibt eine Referenzliste mit Angabe sämtlicher Genehmigungen für das Inverkehrbringen (Erlangung der Zulassung) von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (ab 200 km/h) seit dem Jahr 2010 in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Als Zulassung in diesem Sinne gilt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß Art. 21 der Richtlinie (EU) 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union oder einer entsprechenden nationalen Vorgängerregelung dieser Richtlinie. Ein Fahrzeug im vorgenannten Sinn muss die Definition gemäß Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union erfüllen. Die Anrechnung einer Referenz für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich gilt nur bis zum Austritt des Landes aus der Europäischen Union. Die Referenzliste enthält Aufträge, die folgende Mindestkriterien aufweisen: - zwei Referenzprojekte müssen mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 200 km/h oder größer aufweisen - ein weiteres Referenzprojekt muss mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 300 km/h oder größer aufweisen. Alle drei Referenzprojekte verfügen über eine eisenbahnrechtliche Zulassung in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. - Als Referenzprojekte gelten solche, bei denen ein eigenes Genehmigungsverfahren durchlaufen wurde. Werden mehrere Zulassungen auf Basis desselben Genehmigungsverfahrens erteilt, gilt dies jeweils als ein einzelnes Referenzprojekt. Konsortialprojekte können, unter konkreter Angabe des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls als Referenzprojekte angegeben werden. Der Bewerber muss bei Nennung eines Referenzprojektes mit Bezug auf ein Konsortium den überwiegenden Leistungsanteil im Konsortium getragen haben. (2) Der Bewerber übergibt mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht, wie viele Mitarbeitende beschäftigt sind im Bereich der Forschung&Entwicklung von Schienenfahrzeugen (ohne Fremdfirmen), aufgeteilt nach einzelnen Bereichen. Eine doppelte Bezifferung (doppelte Zählung) in den Entwicklungsbereichen ist unzulässig. Der Bewerber muss dabei mindestens 500 Mitarbeitende in der Forschung&Entwicklung, in Vollzeit gerechnet, beschäftigen. (3) Der Bewerber muss darlegen, dass er über die zur Fertigung der auftragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung und Ressourcen (Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann. (4) Der Bewerber benennt den/die Fertigungsstandort(e) für Hochgeschwindigkeitszüge, an denen/dem die Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden und an denen/dem im Auftragsfall auch die auftragsgegenständlichen Hochgeschwindigkeitszüge hergestellt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweis zu Bietergemeinschaften und zur Eignungsleihe
Beschreibung: Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften: 1) Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anhang 1 der Projektbeschreibung) vollständig auszufüllen. 2) Im Vergabeverfahren sind Bietergemeinschaften im Interesse eines hinreichenden Wettbewerbs generell nur unter Einhaltung der nachfolgenden Anforderungen zulässig. Die Einhaltung der Anforderungen ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Jeder Partner der Bietergemeinschaft war bereits in einem Konsortium tätig im Bereich - der Entwicklung und Herstellung oder Finanzierung - von Schienenfahrzeugprojekten im europäischen Wirtschaftsraum • Dabei gilt als Schienenfahrzeugprojekt mindestens ein Projektumfang i.H.v. 250 Mio. €. • Weiter gilt als Anforderung an das Schienenfahrzeugprojekt, dass dieses ein Neuentwicklungsanteil beinhaltet • Das Schienenfahrzeugprojekt muss erfolgreich abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im erfolgreichen Abschluss befinden. Eine Bietergemeinschaft, bei deren Mitgliedern es sich jeweils um ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 AktG oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG handelt, ist von den in Ziffer 2) genannten Auflagen ausgenommen. In diesem Fall ist ein solcher Unternehmensverbund im Teilnahmeantrag zu erläutern und anhand geeigneter Nachweise zu belegen. 3) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat das Formblatt Bietereigenerklärung gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag bereitzustellen. 4) Wichtiger Hinweis für Eignungsleihe: 4.1) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Bei Berufung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Drittunternehmens hat das Drittunternehmen in der Verpflichtungserklärung eine gemeinsame Haftung mit dem Bewerber für die Ausführung des Auftrags entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (§ 47 Abs. 3 SektVO). 4.2) Konstruktionen der Eignungsleihe, mittels der die für Bietergemeinschaften geltenden Anforderungen an die Eignung umgangen werden können, sind unzulässig. Bedient sich der Bewerber der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 SektVO, müssen jeweils der Bewerber und das eignungsverleihende Drittunternehmen zusätzlich den Nachweis der Konsortialerfahrung entsprechend Ziffer 2) der Anforderungen an Bietergemeinschaften erbringen. Die Anforderungen in dieser Ziffer 4.2) gelten nicht für eine Eignungsleihe, bei der es sich im Verhältnis zwischen Bewerber und Drittunternehmen jeweils um ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 AktG oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG handelt. In diesem Fall ist ein solcher Unternehmensverbund im Teilnahmeantrag zu erläutern und anhand geeigneter Nachweise zu belegen. Die genannten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Teilnehmern
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt maximal die drei Bewerber aus, deren Teilnahmeanträge nach der Bewertung anhand der Teilnehmerauswahlmatrix (Anhang 3 der Projektbeschreibung) die höchste Punktzahl erhalten haben. Kriterien Teilnehmerauswahlmatrix: 1. (Einzelgewichtung 500 Punkte) Umsatz mit Schienenfahrzeugen Der Bewerber weist über eine Eigenerklärung nach, wie hoch der Umsatz im Bereich von Schienenfahrzeugen pro Jahr für die zurückliegenden drei Jahre ist. Der Umsatz des Unternehmens muss dabei mindestens 500 Mio. EUR pro Jahr betragen. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, erhält 500 Punkte. Ein Unternehmen mit dem Mindestumsatz erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Kriterium gemäß "wirtschaftliche und finanzielle Leistungskriterien". 2. (Einzelgewichtung 500 Punkte) Kosten für Forschung & Entwicklung Der Bewerber reicht eine Eigenerklärung ein, aus der ersichtlich wird, wie hoch seine jährlichen Aufwendungen in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren, im Bereich der Forschung & Entwicklung im Unternehmenssegment Eisenbahnverkehr waren. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den in der Summe höchsten durchschnittlichen Aufwendungen der letzten 3 Jahre im Bereich der Forschung und Entwicklung erhält 500 Punkte. Die übrigen Unternehmen erhalten Punkte im Verhältnis ihrer Aufwendungen zu denen des Unternehmens mit den höchsten Aufwendungen. Beispielsweise erhält ein Unternehmen, dessen Aufwendungen um 10 % geringer sind als die des Unternehmens mit den höchsten Aufwendungen, 90 % der maximalen Punktzahl (450 Punkte). Kriterium gemäß "wirtschaftliche und finanzielle Leistungskriterien". 3. (Einzelgewichtung 1000 Punkte) Der Bewerber muss ein erfahrener Hersteller von Schienenfahrzeugen sein und übergibt eine Referenzliste mit Angabe sämtlicher Genehmigungen für das Inverkehrbringen (Erlangung der Zulassung) von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (ab 200 km/h) seit dem Jahr 2010 in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Als Zulassung in diesem Sinne gilt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß Art. 21 der Richtlinie (EU) 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union oder einer entsprechenden nationalen Vorgängerregelung dieser Richtlinie. Ein Fahrzeug im vorgenannten Sinn muss die Definition gemäß Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union erfüllen. Die Anrechnung einer Referenz für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich gilt nur bis zum Austritt des Landes aus der Europäischen Union. Die Referenzliste enthält Aufträge, die folgende Mindestkriterien aufweisen: - zwei Referenzprojekte müssen mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 200 km/h oder größer aufweisen - ein weiteres Referenzprojekt muss mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen (Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 300 km/h oder größer aufweisen. Alle drei Referenzprojekte verfügen über eine eisenbahnrechtliche Zulassung in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. - Als Referenzprojekte gelten solche, bei denen ein eigenes Genehmigungsverfahren durchlaufen wurde. Werden mehrere Zulassungen auf Basis desselben Genehmigungsverfahrens erteilt, gilt dies jeweils als ein einzelnes Referenzprojekt. Konsortialprojekte können, unter konkreter Angabe des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls als Referenzprojekte angegeben werden. Der Bewerber muss bei Nennung eines Referenzprojektes mit Bezug auf ein Konsortium den überwiegenden Leistungsanteil im Konsortium getragen haben. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den meisten Zulassungen im Hochgeschwindigkeitsverkehr mit mindestens 300 km/h seit 2010 erhält 700 Punkte. Eine einzige Zulassung im vorgenannten Geschwindigkeitsbereich ergibt 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Und Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den meisten Zulassungen im Hochgeschwindigkeitsverkehr zwischen 200 und 300 km/h erhält 300 Punkte. Zwei Zulassungen im vorgenannten Geschwindigkeitsbereich ergeben 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Kriterium gemäß "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit". 4. (Einzelgewichtung 250 Punkte) Der Bewerber übergibt mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht, wie viele Mitarbeitende beschäftigt sind im Bereich der Forschung & Entwicklung von Schienenfahrzeugen (ohne Fremdfirmen) aufgeteilt nach einzelnen Bereichen. Eine doppelte Bezifferung (doppelte Zählung) in den Entwicklungsbereichen ist unzulässig. Der Bewerber muss dabei mindestens 500 Mitarbeitende in der Forschung & Entwicklung, in Vollzeit gerechnet, beschäftigt haben. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den meisten Mitarbeitenden in der Forschung & Entwicklung, erhält 250 Punkte. Unternehmen die 500 Mitarbeitenden in der Forschung & Entwicklung haben, erhalten 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Kriterium gemäß "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit". Maximal mögliche Punktzahl -> 2.250 Punkte
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Der Auftraggeber wird seinen Zuschlag nach den Kriterien in folgender absteigender Rangfolge "Wirtschaftlichkeit", "Herstellerkonzepte" und "Vertragsbedingungen" erteilen. Die Unterkriterien zu diesen drei Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in den Beschaffungsunterlagen vollständig aufgeführt, die den ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt werden.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-12+01:0012:00:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2024-02-02+01:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-01-22+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform (http:// www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. 2) Die aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden. 3) Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ausschließlich das Portal der e- Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Zum Komprimieren von Dateien ist ein marktübliches Programm (beispielsweise WIN- ZIP) zu verwenden. Wegen programmbedingter Begrenzungen für Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen. Anderenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien ergeben. 4) Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen ( § 51 Abs. 2 SektVO). 5) Der Auftraggeber stellt den interessierten Unternehmen auf der e-Vergabeplattform eine Projektbeschreibung bereit, die die Beschaffung und die Bedingungen des Vergabeverfahrens näher erläutert und weitere Unterlagen für die Bewerbungsphase und den Teilnahmeantrag enthält. Bewerber haben die Hinweise zum Verfahren und die Vorgaben an den Teilnahmeantrag in der Projektbeschreibung zu beachten. Diese Auftragsbekanntmachung hat Vorrang gegenüber der Projektbeschreibung. 6) Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Auftragsausführung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Der Bieter reicht die Vertraulichkeitserklärung gemäß Anhang 5 der Projektbeschreibung ein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anhang 1der Projektbeschreibung) vollständig auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Eine Teilzahlung des Auftraggebers erfolgt erstmalig mit Auslieferung des Prototypzugs für die Prototyperprobung. Für die Lieferung der auf Basis der Entwicklung hergestellten Fahrzeuge kommen im Übrigen die bei Vergabeverfahren üblichen Zahlungsbedingungen zur Anwendung, d.h. eine Zahlung des Auftraggebers ist frühestens mit der Bereitstellung des jeweiligen Fahrzeugs zur Abnahme maximal in Höhe von 60 % des jeweiligen Fahrzeugpreises vorgesehen. Der Hersteller muss seine Bauzeitfinanzierung selbständig sicherstellen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Registrierungsnummer: 2ae75dcf-a462-419c-8753-8b96ab91631d
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 302970
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eae6b559-7cee-4971-b344-fc34d89c9718- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-15+01:0011:21:26+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00766836-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-18Z

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