Offizielle Bezeichnung: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: HGV3.0
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung
der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von elektrischen Hochgeschwindigkeitszügen für
die DB Fernverkehr AG
Kennung des Verfahrens: b9565ff0-ae70-4f7f-b092-2ef61d36b3d9
Interne Kennung: 23FEF66156
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 34620000Schienenfahrzeuge
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Auftrags ist die Verpflichtung des Herstellers zur Entwicklung, Herstellung,
Inbetriebsetzung, Erlangung der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von bis zu 95 Fahrzeugen
sowie Erbringung der weiteren in der Projektbeschreibung (vgl. zusätzliche Informationen
Nummer 5 in Ziffer 5.1.12) ) aufgeführten Leistungen. Die Fahrzeuge haben max. 400m
Zuglänge und mindestens 300 km/h Höchstgeschwindigkeit für das Einsatzgebiet in Deutschland
inkl. des Grenzbahnhof Basel SBB. Die Verpflichtung des Herstellers umfasst auch die
mietweise Überlassung von Software as a Service. Der Auftraggeber beabsichtigt die
Entwicklung eines Fahrzeugs zur Erreichung vorgegebener Entwicklungsziele und dazu
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, über deren Laufzeit mindestens 33 aber maximal
95 Fahrzeuge bestellt werden. Der Bestellzeitraum, in welchem der Auftraggeber zur
Bestellung der Fahrzeuge berechtigt ist, ist auf den Zeitraum von der Erteilung des
Zuschlags bis zum 31.12.2040 festgelegt. Die Erstbestellung sieht die Lieferung der
Fahrzeuge ab 2032 sowie die Übergabe von zwei Fahrzeugen für den Probebetrieb bereits
in 2031 vor und umfasst die Lieferung von mindestens 33 Fahrzeuge bis 2034. Die maximale
Anzahl an auszuliefernden Fahrzeugen liegt für jeden Abruf bei 14 Fahrzeugen pro Jahr.
Gegenstand des Auftrages ist ferner, die Beschaffung und Instandhaltung eines Simulators
für die Ausbildung des Betriebspersonals sowie die Erbringung von Leistungen im After
Sales Management, insbesondere die Ersatzteilversorgung, das Obsoleszenzmanagement
und die Systembetreuung (z.B. IT/OT- Wartung). Der Auftraggeber behält sich vor, den
Umbau oder die Weiterentwicklung des Fahrzeugs, Leistungen der Instandhaltung der
Fahrzeuge teilweise und die Weiterentwicklung der Instandhaltung auf den obsiegenden
Hersteller zu übertragen. Für die Beschaffung und Instandhaltung des Simulators wird
die Deutsche Bahn AG (DB Training) einen gesonderten Vertrag mit dem obsiegenden Hersteller
schließen und den Simulator dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen. Alle vom Auftragnehmer
zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen)
werden in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben insbesondere in der Projektbeschreibung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: HGV3.0
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Erlangung
der Fahrzeuggenehmigung und Lieferung von elektrischen Hochgeschwindigkeitszügen für
die DB Fernverkehr AG
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber plant, sich Optionen im Hinblick auf die Auftragsgegenstände anbieten
zu lassen.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 180MONTH
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Eine Verlängerung des Auftrags ist nicht vorgesehen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: 1) Gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 sind Bewerber/Bieter verpflichtet, ab dem
12. Oktober 2023 in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR eine Meldung oder Erklärung
zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b) der
Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Die Meldung oder Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen und mit dem finalen Angebot zu aktualisieren. Der/die Bewerber/Bieter
ist/sind für die Einhaltung der Verpflichtung aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst
verantwortlich. Die vorliegende Information nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung
(EU) 2022/2560 hat insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung
für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen
oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission in seiner aktuell
gültigen Fassung (aktueller Stand: 10.07.2023) zu verwenden. Sollte es sich bei dem/den
Bewerbern/Bietern um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind
Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied im Formblatt
abzugeben. Sollte trotz der bestehenden Verpflichtung von den Bewerbern/Bietern weder
eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden,
kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. 2) Der Eintrag zum geschätzten
Auftragswert (Ziffer 2.1.3) ist fiktiv. Es erfolgt nur, weil das System keine Auslassung
akzeptiert.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anhang 4 der Projektbeschreibung)
und die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (Anhang 5 der Projektbeschreibung) vor.
Der Bewerber reicht mit dem Teilnahmeantrag eine Meldung oder Erklärung über das Vorliegen
einer drittstaatlichen finanziellen Zuwendung im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b)
der Verordnung (EU) 2022/2560 ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einreichung testierter Jahresabschlüsse und Eigenerklärung zum Umsatz mit Schienenfahrzeugen
sowie F&E.
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der testierten Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgelaufenen
Geschäftsjahre vor. Aus den jeweiligen Jahresabschlüssen geht der Gesamtumsatz des
Unternehmens hervor. Liegt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein testierter
Jahresabschluss vor, sind die vollständigen, für das Testat vorgesehenen Unterlagen
des betreffenden Jahresabschlusses einzureichen. 2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:
Der Bewerber weist über eine Eigenerklärung nach, wie hoch der Umsatz im Bereich von
Schienenfahrzeugen pro Jahr für die zurückliegenden drei Jahre ist. Der Umsatz des
Unternehmens muss dabei mindestens 500 Mio. EUR pro Jahr betragen. 3. Aufwände für
Forschung & Entwicklung: Der Bewerber reicht eine Eigenerklärung ein, aus der ersichtlich
wird, wie hoch seine jährlichen Aufwendungen in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren,
im Bereich der Forschung&Entwicklung im Unternehmenssegment Eisenbahnverkehr waren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von Referenzprojekten, Anzahl Mitarbeitende, Fertigungsstätten und Infrastruktur
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Der Bewerber muss ein
erfahrener Hersteller von Schienenfahrzeugen sein und übergibt eine Referenzliste
mit Angabe sämtlicher Genehmigungen für das Inverkehrbringen (Erlangung der Zulassung)
von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (ab 200 km/h) seit dem Jahr 2010 in Deutschland,
in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Als Zulassung
in diesem Sinne gilt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß
Art. 21 der Richtlinie (EU) 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des
Eisenbahnsystems in der Europäischen Union oder einer entsprechenden nationalen Vorgängerregelung
dieser Richtlinie. Ein Fahrzeug im vorgenannten Sinn muss die Definition gemäß Ziffer
2 Anhang I der Richtlinie 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des
Eisenbahnsystems in der Europäischen Union erfüllen. Die Anrechnung einer Referenz
für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich gilt nur bis zum Austritt des Landes
aus der Europäischen Union. Die Referenzliste enthält Aufträge, die folgende Mindestkriterien
aufweisen: - zwei Referenzprojekte müssen mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen
(Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 200 km/h oder größer aufweisen
- ein weiteres Referenzprojekt muss mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen
(Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 300 km/h oder größer aufweisen.
Alle drei Referenzprojekte verfügen über eine eisenbahnrechtliche Zulassung in Deutschland,
in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. - Als
Referenzprojekte gelten solche, bei denen ein eigenes Genehmigungsverfahren durchlaufen
wurde. Werden mehrere Zulassungen auf Basis desselben Genehmigungsverfahrens erteilt,
gilt dies jeweils als ein einzelnes Referenzprojekt. Konsortialprojekte können, unter
konkreter Angabe des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls als Referenzprojekte
angegeben werden. Der Bewerber muss bei Nennung eines Referenzprojektes mit Bezug
auf ein Konsortium den überwiegenden Leistungsanteil im Konsortium getragen haben.
(2) Der Bewerber übergibt mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
wie viele Mitarbeitende beschäftigt sind im Bereich der Forschung&Entwicklung von
Schienenfahrzeugen (ohne Fremdfirmen), aufgeteilt nach einzelnen Bereichen. Eine doppelte
Bezifferung (doppelte Zählung) in den Entwicklungsbereichen ist unzulässig. Der Bewerber
muss dabei mindestens 500 Mitarbeitende in der Forschung&Entwicklung, in Vollzeit
gerechnet, beschäftigen. (3) Der Bewerber muss darlegen, dass er über die zur Fertigung
der auftragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle
Ausrüstung und Ressourcen (Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und
Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche
Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann. (4) Der Bewerber benennt den/die Fertigungsstandort(e)
für Hochgeschwindigkeitszüge, an denen/dem die Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden
und an denen/dem im Auftragsfall auch die auftragsgegenständlichen Hochgeschwindigkeitszüge
hergestellt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweis zu Bietergemeinschaften und zur Eignungsleihe
Beschreibung: Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften: 1) Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich
der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch
für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat sämtliche
Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten
Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anhang 1 der
Projektbeschreibung) vollständig auszufüllen. 2) Im Vergabeverfahren sind Bietergemeinschaften
im Interesse eines hinreichenden Wettbewerbs generell nur unter Einhaltung der nachfolgenden
Anforderungen zulässig. Die Einhaltung der Anforderungen ist mit dem Teilnahmeantrag
nachzuweisen. Jeder Partner der Bietergemeinschaft war bereits in einem Konsortium
tätig im Bereich - der Entwicklung und Herstellung oder Finanzierung - von Schienenfahrzeugprojekten
im europäischen Wirtschaftsraum • Dabei gilt als Schienenfahrzeugprojekt mindestens
ein Projektumfang i.H.v. 250 Mio. €. • Weiter gilt als Anforderung an das Schienenfahrzeugprojekt,
dass dieses ein Neuentwicklungsanteil beinhaltet • Das Schienenfahrzeugprojekt muss
erfolgreich abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im erfolgreichen Abschluss
befinden. Eine Bietergemeinschaft, bei deren Mitgliedern es sich jeweils um ein abhängiges
oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 AktG oder ein Konzernunternehmen im
Sinne des § 18 AktG handelt, ist von den in Ziffer 2) genannten Auflagen ausgenommen.
In diesem Fall ist ein solcher Unternehmensverbund im Teilnahmeantrag zu erläutern
und anhand geeigneter Nachweise zu belegen. 3) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
hat das Formblatt Bietereigenerklärung gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag
bereitzustellen. 4) Wichtiger Hinweis für Eignungsleihe: 4.1) Bewerber, die sich zum
Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und
durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens
mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die
zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Bei Berufung
auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Drittunternehmens hat
das Drittunternehmen in der Verpflichtungserklärung eine gemeinsame Haftung mit dem
Bewerber für die Ausführung des Auftrags entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
zu erklären (§ 47 Abs. 3 SektVO). 4.2) Konstruktionen der Eignungsleihe, mittels der
die für Bietergemeinschaften geltenden Anforderungen an die Eignung umgangen werden
können, sind unzulässig. Bedient sich der Bewerber der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs.
1 SektVO, müssen jeweils der Bewerber und das eignungsverleihende Drittunternehmen
zusätzlich den Nachweis der Konsortialerfahrung entsprechend Ziffer 2) der Anforderungen
an Bietergemeinschaften erbringen. Die Anforderungen in dieser Ziffer 4.2) gelten
nicht für eine Eignungsleihe, bei der es sich im Verhältnis zwischen Bewerber und
Drittunternehmen jeweils um ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne
des § 17 AktG oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG handelt. In diesem
Fall ist ein solcher Unternehmensverbund im Teilnahmeantrag zu erläutern und anhand
geeigneter Nachweise zu belegen. Die genannten Erklärungen und Nachweise sind mit
dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Teilnehmern
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber
wählt maximal die drei Bewerber aus, deren Teilnahmeanträge nach der Bewertung anhand
der Teilnehmerauswahlmatrix (Anhang 3 der Projektbeschreibung) die höchste Punktzahl
erhalten haben. Kriterien Teilnehmerauswahlmatrix: 1. (Einzelgewichtung 500 Punkte)
Umsatz mit Schienenfahrzeugen Der Bewerber weist über eine Eigenerklärung nach, wie
hoch der Umsatz im Bereich von Schienenfahrzeugen pro Jahr für die zurückliegenden
drei Jahre ist. Der Umsatz des Unternehmens muss dabei mindestens 500 Mio. EUR pro
Jahr betragen. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit dem höchsten durchschnittlichen
Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, erhält 500 Punkte. Ein Unternehmen mit dem Mindestumsatz
erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Kriterium gemäß "wirtschaftliche
und finanzielle Leistungskriterien". 2. (Einzelgewichtung 500 Punkte) Kosten für Forschung
& Entwicklung Der Bewerber reicht eine Eigenerklärung ein, aus der ersichtlich wird,
wie hoch seine jährlichen Aufwendungen in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren,
im Bereich der Forschung & Entwicklung im Unternehmenssegment Eisenbahnverkehr waren.
Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den in der Summe höchsten durchschnittlichen
Aufwendungen der letzten 3 Jahre im Bereich der Forschung und Entwicklung erhält 500
Punkte. Die übrigen Unternehmen erhalten Punkte im Verhältnis ihrer Aufwendungen zu
denen des Unternehmens mit den höchsten Aufwendungen. Beispielsweise erhält ein Unternehmen,
dessen Aufwendungen um 10 % geringer sind als die des Unternehmens mit den höchsten
Aufwendungen, 90 % der maximalen Punktzahl (450 Punkte). Kriterium gemäß "wirtschaftliche
und finanzielle Leistungskriterien". 3. (Einzelgewichtung 1000 Punkte) Der Bewerber
muss ein erfahrener Hersteller von Schienenfahrzeugen sein und übergibt eine Referenzliste
mit Angabe sämtlicher Genehmigungen für das Inverkehrbringen (Erlangung der Zulassung)
von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (ab 200 km/h) seit dem Jahr 2010 in Deutschland,
in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Als Zulassung
in diesem Sinne gilt eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen gemäß
Art. 21 der Richtlinie (EU) 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des
Eisenbahnsystems in der Europäischen Union oder einer entsprechenden nationalen Vorgängerregelung
dieser Richtlinie. Ein Fahrzeug im vorgenannten Sinn muss die Definition gemäß Ziffer
2 Anhang I der Richtlinie 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des
Eisenbahnsystems in der Europäischen Union erfüllen. Die Anrechnung einer Referenz
für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich gilt nur bis zum Austritt des Landes
aus der Europäischen Union. Die Referenzliste enthält Aufträge, die folgende Mindestkriterien
aufweisen: - zwei Referenzprojekte müssen mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen
(Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 200 km/h oder größer aufweisen
- ein weiteres Referenzprojekt muss mindestens einen Nachweis über das Inverkehrbringen
(Zulassung) von Hochgeschwindigkeitszügen mit mindestens 300 km/h oder größer aufweisen.
Alle drei Referenzprojekte verfügen über eine eisenbahnrechtliche Zulassung in Deutschland,
in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. - Als
Referenzprojekte gelten solche, bei denen ein eigenes Genehmigungsverfahren durchlaufen
wurde. Werden mehrere Zulassungen auf Basis desselben Genehmigungsverfahrens erteilt,
gilt dies jeweils als ein einzelnes Referenzprojekt. Konsortialprojekte können, unter
konkreter Angabe des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls als Referenzprojekte
angegeben werden. Der Bewerber muss bei Nennung eines Referenzprojektes mit Bezug
auf ein Konsortium den überwiegenden Leistungsanteil im Konsortium getragen haben.
Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den meisten Zulassungen im Hochgeschwindigkeitsverkehr
mit mindestens 300 km/h seit 2010 erhält 700 Punkte. Eine einzige Zulassung im vorgenannten
Geschwindigkeitsbereich ergibt 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Und
Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den meisten Zulassungen im Hochgeschwindigkeitsverkehr
zwischen 200 und 300 km/h erhält 300 Punkte. Zwei Zulassungen im vorgenannten Geschwindigkeitsbereich
ergeben 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Kriterium gemäß "Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit". 4. (Einzelgewichtung 250 Punkte) Der Bewerber
übergibt mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht, wie viele
Mitarbeitende beschäftigt sind im Bereich der Forschung & Entwicklung von Schienenfahrzeugen
(ohne Fremdfirmen) aufgeteilt nach einzelnen Bereichen. Eine doppelte Bezifferung
(doppelte Zählung) in den Entwicklungsbereichen ist unzulässig. Der Bewerber muss
dabei mindestens 500 Mitarbeitende in der Forschung & Entwicklung, in Vollzeit gerechnet,
beschäftigt haben. Bewertungsmethode: Das Unternehmen mit den meisten Mitarbeitenden
in der Forschung & Entwicklung, erhält 250 Punkte. Unternehmen die 500 Mitarbeitenden
in der Forschung & Entwicklung haben, erhalten 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert.
Kriterium gemäß "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit". Maximal mögliche Punktzahl
-> 2.250 Punkte
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Der Auftraggeber wird seinen Zuschlag
nach den Kriterien in folgender absteigender Rangfolge "Wirtschaftlichkeit", "Herstellerkonzepte"
und "Vertragsbedingungen" erteilen. Die Unterkriterien zu diesen drei Zuschlagskriterien
und deren Gewichtung werden in den Beschaffungsunterlagen vollständig aufgeführt,
die den ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt
werden.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-12+01:0012:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-01-22+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen.
Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform
(http:// www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. 2) Die aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt
einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt
im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i.V.
m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens. Der Bewerber
kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern,
berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung
eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags
auf der Vergabeplattform. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber
die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen,
die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren
beteiligt werden. 3) Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber
nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ausschließlich das Portal der e-
Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und
erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten
elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen
mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Zum Komprimieren von
Dateien ist ein marktübliches Programm (beispielsweise WIN- ZIP) zu verwenden. Wegen
programmbedingter Begrenzungen für Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal
25 Zeichen zu begrenzen. Anderenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien
ergeben. 4) Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen
( § 51 Abs. 2 SektVO). 5) Der Auftraggeber stellt den interessierten Unternehmen auf
der e-Vergabeplattform eine Projektbeschreibung bereit, die die Beschaffung und die
Bedingungen des Vergabeverfahrens näher erläutert und weitere Unterlagen für die Bewerbungsphase
und den Teilnahmeantrag enthält. Bewerber haben die Hinweise zum Verfahren und die
Vorgaben an den Teilnahmeantrag in der Projektbeschreibung zu beachten. Diese Auftragsbekanntmachung
hat Vorrang gegenüber der Projektbeschreibung. 6) Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen
sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort
mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden
vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten
und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Auftragsausführung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung
und den Vergabeunterlagen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Der Bieter reicht die Vertraulichkeitserklärung gemäß Anhang 5 der Projektbeschreibung
ein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft
hat sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder
als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung
des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung
(Anhang 1der Projektbeschreibung) vollständig auszufüllen.
Finanzielle Vereinbarung: Eine Teilzahlung des Auftraggebers erfolgt erstmalig mit Auslieferung des Prototypzugs
für die Prototyperprobung. Für die Lieferung der auf Basis der Entwicklung hergestellten
Fahrzeuge kommen im Übrigen die bei Vergabeverfahren üblichen Zahlungsbedingungen
zur Anwendung, d.h. eine Zahlung des Auftraggebers ist frühestens mit der Bereitstellung
des jeweiligen Fahrzeugs zur Abnahme maximal in Höhe von 60 % des jeweiligen Fahrzeugpreises
vorgesehen. Der Hersteller muss seine Bauzeitfinanzierung selbständig sicherstellen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem
Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)