Beschreibung: 1) Schlüsselpersonal: Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung
vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender
Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion
beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation
verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen.
2) Referenzen des Bewerbers. Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (Unternehmen)
nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter
unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind.
einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer
im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden. Zu den Referenzen werden jeweils
folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular "Eignungskriterien Bewerber"
anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung,
Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp
und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend),
Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen).
Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden Mindestreferenzen und weiteren,
fakultativen Referenzen. Mindestreferenzen sind in besonderem Maße geeignet, das mit
den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen
und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Sie
werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den
geforderten Referenzangaben im "Formular Eignungskriterien" beschreibende Darstellungen
auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere
Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation. Konkretisierende
Anforderungen an die Referenzen (Anzahl, Umfang, Alter) sind unter der Rubrik Mindeststandards
aufgeführt. 3) Referenzen Schlüsselpersonal (Vorlage erst mit Angebot). Nachweise
geeigneter Referenzen des Schlüsselpersonals (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter)
nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden
Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und gewertet.
4) Qualitätssicherung. Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen
zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des
Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität,
Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer
Zertifizierungsstelle).