Zusätzliche Informationen: Die Auftragswerte sind aus Geheimhaltungsgründen nicht angegeben, um den lauteren
Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen ( zulässig gemäß SektVO §38,
Absatz 6, 4. ). Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit
nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: LST-Ausrüstung Neubau ESTW-A Landstuhl (L90, Erweiterung UZ Einsiedlerhof)
Beschreibung: LST-Ausrüstung Neubau ESTW-A Landstuhl (L90, Erweiterung UZ Einsiedlerhof)