Kennung des Verfahrens: b639fe43-a231-4bcc-8b27-a06c367fdcf6
Interne Kennung: 23FEI69969
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das
Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
/ PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen
erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise
zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
(Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung
über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das
Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der
Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit
als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen
Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren
Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass
das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45120000Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere
Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den
vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters
und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften
gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s)
Ingenieurbüro(s): 1. Prof. Quick und Kollegen Ingenieure und Geologen GmbH 2. Schüßler-Plan
digital GmbH 3. Boley Geotechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von
Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind
so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung
stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3
v.H. der Abrechnungssumme Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung und
Nachweis von mindestens 1 Baumaßnahme, die innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre
unter Eisenbahnbetrieb mit einem Volumen von > [Betrag gelöscht] EUR (Leistungsteil des Bewerbers/Bieters)
ausgeführt wurde. Die verschiedenen Leistungsbereiche dürfen einzeln nachgewiesen
werden. Das bzw. die Referenzprojekt/e müssen als wesentliche Leistungsbereiche beinhalten:
1. Ausführung von Erkundungsbohrungen in Eisenbahntunneln (Durchmesser: Mind. 146
mm, Bohrlänge >= 8 m). 2. Anwendung von Oberflächenradar. 3. Anwendung von Refraktionsseismik.
4. Anwendung von Bohrlochaufweitungsversuchen. 5. Anwendung von Wasserdruckversuchen.
6. Anwendung von OBI und ABI. Es ist aufzuführen: Baumaßnahme, Auftragssumme, soweit
zutreffend ARGE Beteiligungen, Bauzeit, Bauherr und Kurzbeschreibung der ausgeführten
Arbeiten. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-11+01:0011:30:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 18DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-11+01:0011:30:00+01:00
Ort: Duisburg
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn
AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“
ausdrücklich erwähnt ist.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: LuFV
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)