Beschreibung: a) Erklärung des Bewerbers für Leistungen der ELT-Fachplanung gemäß § 46 Abs. 3, Satz
1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer
Projekte beziehen. - Anlage 11 ff. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen
ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung
des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann. Für den Fall dass der Bewerber mehr
als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche
Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt
keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl
zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber
hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen. In der Referenzliste
sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Projektbezeichnung und Ort, - Auftraggeber
mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, - Art des Auftraggebers, - Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen, - Art der Maßnahme, - Nutzungsart, - Brutto-Baukosten
gem. DIN 276, - Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden. b) Erklärung
des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der
Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für
die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 10 ff. Gefordert
sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter: Name, berufliche Qualifikation
(Ingenieur, Meister, Techniker mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens
drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben. Zu den Referenzen
sind noch folgende Angaben zu machen: Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten
brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die geforderten
Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern
der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage
des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise
und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung
an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder
vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen
muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile
innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt,
Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben,
sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für
diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.