Zusätzliche Informationen: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),
sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. Erklärung,
dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise
in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Erklärung, ob und inwieweit mit
dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich
verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung
abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Müller Ingenieurplan GmbH Der Auftraggeber
behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom
Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen
Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit
wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen)
oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass
jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den
Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig
gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Rechtsform, die
die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische
Haftung aller GemeinschaftsmitgliederEs ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend
eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, Für folgende Leistungen
muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren
bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist
im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.