Zusätzliche Informationen: • Der Bewerber legt die - soweit wie möglich - ausgefüllte Bietereigenerklärung /
(Formular der Deutschen Bahn AG) einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz,
Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.)
vor oder: o Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren
oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder
beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, o Erklärung, dass sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, o Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,
o Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung
in das Gewerbezentralregister führen kann/können. Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/Verfahren,
die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen
in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung
ist die Folge, o Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet
hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister
eingetragen ist, o Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19
Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
verstoßen hat, o Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
o Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung,
dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe- und darüber hinaus auch in den vergangenen
3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen
die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-,
Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich
zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt
hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung
aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. o Erklärung, dass das
Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei
der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen
keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, o
Erklärung, dass: a) Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§
123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch
keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) Das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte
Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. o Erklärung, dass das
Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder
eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) Versucht hat, die
Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) Versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. o Erklärung, ob das Unternehmen schwere
Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), o Erklärung, ob: a) eine Person,
deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt
ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer
der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt
wurde. Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch
zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. • Angabe des jährlichen
Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens [Betrag gelöscht] Euro
Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr) • Der Bewerber legt die - soweit wie möglich - ausgefüllte
Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG vor oder: o Angabe des jährlichen
Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, o Anzahl der Mitarbeiter
der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, o Anzahl der Mitarbeiter der
jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, o Angabe des Unternehmensgewinns
der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. • Nachweis über das Vorhandensein
eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar. • Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen • Nachweis über Entwicklung,
Fertigung und Bereitstellung von SIM-Karten im Mobilfunknetz. Der Nachweis ist durch
mindestens eine Referenz nicht älter als 5 Jahre zu erbringen, mit Nennung des Projektes
und des Zeitraums der Realisierung, sowie der Angabe der Branche. Wenn die Leistung
im bahnbetrieblichen Mobilfunknetz realisiert wurde ist diese Information anzugeben,
führt bei Fehlen aber nicht zum Ausschluss. Folgende Erklärungen/Nachweise sind ebenfalls
erforderlich: • Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/Eigenerklärung einschließlich
der Auskünfte zu deren Ziffer 14 bis 16 oder: o Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex
für Geschäftspartner, o Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den
im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte
und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-
Entsendegesetz — AEntG), b) Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz — MiLoG), c) Sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen
und/oder d) Allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden. o Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung
aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder
die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer
Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen
wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird, o der Bewerber
hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten
Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines
etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem
Grund führen kann, o eine Eignungsleihe (§ 47 SektVO) v. a. hins. der technischen
Leistungsfähigkeit ist möglich.