Beschreibung: Das Studierendenwerk Kassel plant den Neubau eines Studentenwohnheims in der Straße
vor dem Rabensberg 18 in Witzenhausen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von insgesamt
ca. 2.400 m². Grundsätzlich sind alle Anforderungen an die Bauordnung, den Brand-
und Schallschutz, die Energieeinsparverordnung sowie die einschlägigen DIN- Normen
und Richtlinien einzuhalten. Für das o. g. Bauvorhaben wurde der Bebauungsplan geändert.
Die geänderten Festlegungen sind Bestandteil eines möglichen Planungsauftrages und
zwingend einzuhalten (siehe Anlage). 1. Das Studierendenwerk Kassel betreibt in einer
ehemaligen Hausmeisterwohnung auf dem Baugrundstück ein Studentenwohnheim mit fünf
Plätzen. Dieses eingeschossige, unterkellerte Gebäude mit Flachdach (ca. 1.200 cbm)
muss abgebrochen werden. Die vorhandenen Leitungsanschlüsse sind zu sichern. Diese
Abbrucharbeiten sind auszuschreiben und als Bauleitung zu begleiten. 2. Der vorhandene
Baumbestand auf dem Baugrundstück ist weitgehend zu roden und incl. Wurzelwerk zu
entfernen. Verbleibende Pflanzen sind über die geplante Bauzeit zu schützen. Der verbleibende
Baumbestand ist entsprechend der Gebäudeplanung festzustellen. 3. Anforderungen an
den Neubau - Ca. 40 neue Wohnheimplätze in einem, der Hanglage und den aktuellen energetischen
Forderungen angepassten Neubau. - Barrierefreie Erschließung des Wohnheimneubaus (eine
Etage ausreichend) - 1-2 Büroarbeitsplätze mit barrierefreier Erschließung (vorzugsweise
im Untergeschoß) und Nebenräumen, d. h. kleines Lager, WC- Anlage, kleiner Wartebereich
- Wohnheimplätze, vorzugsweise als Einzelappartements mit eigener Naßzelle (Waschtisch,
wandhängendes WC, Dusche), optional Pantryküchen - Gemeinschaftsküchen für max. 5
Bewohner mit Essbereich, Backofen und 2 großen Kühlschränken, Kofferabstellplatz/
-raum - PKW- und Fahrradstellplätze gemäß Satzung der Gemeinde - Hauseingang mit ausreichender
Briefkasten- und Klingelanlage - Gebäudeausstattung zur wirtschaftlichen Pflege (z.
B. gut erreichbare Glasflächen) wischbare, strapazierfähige Bodenbeläge, wenig Automatisierung,
einfache Brandschutzmaßnahmen mit geringem Wartungsaufwand - Keine wartungsintensive
Fassade (z. B. PVC- oder Leichtmetallfenster und -Türen - evtl. Möglichkeit zum Wohnen
mit Behinderung bei Notwendigkeit lt. HBO - Einhaltung der Vorgaben der Bauaufsicht,
Brandschutz - Wartungsfreie Dacheindeckung ohne Dachaufbauten (Lüftung, Kühlung usw.)
- Gemeinschaftswasch- und Trockenraum als Kommunikationsraum* - Gemeinschaftsräume/
Begegnungsbereiche* - Sportraum/ Veranstaltungsraum mit angrenzender Toilettenanlage*
- Nebenräume (Raumpflege, Geräte) - Ver- und Entsorgungsräume ( Fernwärme) - Energiekostengünstige
Planung, Einsatz von Fotovoltaik und Wärmepumpen - Optional Balkone (gemeinschaftliche
Nutzung) - Internetanbindung - Stahlumfassungszargen für Innentüren, Türen mit abwaschbarer
Kunststoffbelag - Beschattungs- und Verdunklungsmöglichkeit der Wohnräume - Außenliegende
Niederschlagsentwässerung - Energiesparende Beleuchtung - Optional Aufzug in alle
Etagen - Abschaltbare Herde vorsehen - Erhöhte Schallschutzanforderungen, insbesondere
bei Trockenbau Anforderungen an die Neugestaltung der Außenanlagen - Berücksichtigung
der rettungstechnischen Erfordernisse (Zufahrt Feuerwehr, Sanitäter, Müllabfuhr) -
Planerische Berücksichtigung einer „Solartankstelle auf den Parkflächen - Errichtung
eines überdachten, und für Ungeziefer schwer zugänglichen Lagerplatzes für Hausmüll,
gelben Sack und Papier der ca. 40 Bewohner und 2 Arbeitsplätze - Errichtung und Einbindung
eines, z. T. abschließbaren Unterstellplatzes für ca. 20 Fahrräder - Attraktive Gestaltung
einer Teilfläche für Freizeitaktivitäten der ca. 40 Bewohner ( z. B. Grillplatz, Ruheflächen,
Ballspielflächen …) Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß grober Kostenermittlung
auf rd. 4,2 Mio. EUR brutto (KG 300 und 400). Der vorläufige Zeitplan sieht einen
Planungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens und den Abschluss
der Entwurfsplanung im Juli 2024 vor. Zum August 2024 soll die Beschlussfassung der
Baumaßnahme durch den Verwaltungsrat stattfinden. Die weiteren Leistungsphasen folgen
entsprechend zeitgerecht im Anschluss. Die Bezugsfertigkeit und Inbetriebnahme sind
für Oktober 2025 avisiert. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird die folgende Leistung
vergeben: - Los 1: Leistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI - Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Für den Neubau des Studentenwohnheims wird die Vergabe von der LPH 1 bis 8 beauftragt.
Parallel zu dieser Vergabe werden folgende Leistungen in separaten Ausschreibungen
vergeben (nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung): - Los 2 (Technische Ausrüstung
HLS) - Los 3 (Technische Ausrüstung Elektro) - Los 4 (Tragwerksplanung inkl. Energieberatung)
Jeder Bewerber kann sich auf ein oder mehrere Lose bewerben.