Kennung des Verfahrens: af17b8ba-7580-40c9-8f97-df998d55e7d8
Interne Kennung: 23FEI70502
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Nachweis
über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein
einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung
über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass eine Präqualifikation der
Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist.
Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht. Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet
hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister
eingetragen ist. Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister
oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes Erklärung
zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen
z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Es sind nur die geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärungen/Nachweise können
bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage
der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen
worden ist. Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage
stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß
§ 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in
§ 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße
im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1
bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn
AG erforderlich sein kann, Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert
sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und
bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche
Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren
sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Warengruppe Sicherungsleistungen: - mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung
in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit)
Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines
Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen
PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Präqualifikation Verzeichnis
III: Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen
für diese Vergabe entsprechen der Verzeichnis III) zu bestätigen. Mindestanforderungen:
- Personelle Leistungsfähigkeit: 60 Personale, davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten,
20 ATWS-Bediener und 5 Planer und - Technische Leistungsfähigkeit: 4000 m ATWS-Ketten
bzw. 5 mobile Funkwarnsysteme, 1 ERRI-Schnittstelle und 300 m feste Absperrung. Die
Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A