Beschreibung: Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o vorgesehene/r Projektleiter*in
Bereich Schall- und Erschütterungen o stellvertretende/r Projektleiter*in Bereich
Schall- und Erschütterungen o vorgesehene/r Projektleiter*in Bereich elektromagnetische
Verträglichkeit, Luftschadstoffe und Lichtimmissionen o stellvertretende/r Projektleiter*in
Bereich elektromagnetische Verträglichkeit, Luftschadstoffe und Lichtimmissionen o
Immissionsschutzbeauftrage/r Schall und Erschütterungen o Stellvertretende/r Immissionsschutzbeauftrage/r
Schall und Erschütterungen o Immissionsschutzbeauftrage/r Lufthygiene o Stellvertretende/r
Immissionsschutzbeauftrage/r Lufthygiene Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben
zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen
Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung
und Funktion. Als Nachweise sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen. Qualifikationsanforderung
zum Projektleiter*in Bereich Schall- und Erschütterungen: 1. Öffentlich bestellte/r
und vereidigte/r Sachverständigte/r für Schallimmissionen 2. Mitarbeiter einer bekannt
gegebenen Stelle im Sinne des § 29b Absatz 1 BIm-SchG – Der Bescheid über die Bekanntgabe
als Messstelle nach § 29 b BIm-SchG i. V. m. der 41. BImSchV inkl. der dort genannten
Personen ist beizulegen und 3. Vertiefte Fachkenntnisse im Bereich Schall und Erschütterung
und 4. Mehrjährige, mindestens 10-jährige einschlägige Tätigkeiten, v. a. in Zusammenhang
mit Projekten im Innenstadtbereich, dem Bau von Bahnanlagen, Tunnelbau o. ä. und 5.
Abgeschlossenes Hochschulstudium eines Ingenieurs oder Naturwissenschaftlichen Bereiches
und 6. Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Geforderte Referenzen:
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahren vor dem Zeitpunkt
der Veröffentlichung dieses Teilnahmewettbewerbes abgeschlossen wurden oder seit mind.
2 Jahren laufen und derzeit noch in Bearbeitung sind, in denen er/sie als Projektleiter*in
tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind: 1. Gutachterliche Tätigkeit in der Schall- und Erschütterungstechnischen
Beratung und Planung von Schienen- und Straßenverkehrsinfrastrukturprojekten 2. Honorarsumme
> 30.000 € Qualifikationsanforderung zum stellvertretende/r Projektleiter*in Bereich
Schall- und Erschütterungen: 1. Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständigte/r
für Schallimmissionen; und 2. Mitarbeiter einer bekannt gegebenen Stelle im Sinne
des § 29b Absatz 1 Bim-SchG – Der Bescheid über die Bekanntgabe als Messstelle nach
§ 29 b BIm-SchG i. V. m. der 41. BImSchV inkl. der dort genannten Personen ist beizulegen
und 3. Vertiefte Fachkenntnisse im Bereich Schall und Erschütterung und 4. Mehrjährige,
mindestens 7-jährige einschlägige Gutachtertätigkeiten, v. a. in Zusammenarbeit mit
Projekten im Innenstadtbereich, den Bau von Bahnanlagen, Tunnelbau und 5. Abgeschlossenes
Hochschulstudium eines Ingenieurs oder Naturwissenschaftlichen Bereiches und 6. Verhandlungssichere
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Geforderte Referenzen: Zwei vergleichbare Leistungen,
die innerhalb der letzten 7 Jahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
abgeschlossen wurden oder seit mind. 2 Jahren laufen und derzeit noch in Bearbeitung
sind, in denen er/sie gutachterlich tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar,
wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Gutachterliche Tätigkeit in der
Schall- und Erschütterungstechnischen Beratung und Planung von Schienen- und Straßenverkehrsinfrastrukturprojekten
2. Honorarsumme > 30.000 € Qualifikationsanforderung zum Projektleiter*in Bereich
elektromagnetische Verträglichkeit, Luftschadstoffe und Lichtimmissionen: 1. Abgeschlossenes
Hochschulstudium eines Ingenieurs oder Naturwissenschaftlichen Bereiches und 2. Vertiefte
Fachkenntnisse im Bereich elektromagnetische Verträglichkeit, Luftschadstoffe und
Lichtimmissionen (Selbstauskunft in Form einer Referenzliste) und 3. Mehrjährige,
mindestens 5-jährige praktische Tätigkeit und Nachweis vergleichbarer Gutachtertätigkeiten,
v. a. in Zusammenarbeit mit Projekten im Innenstadtbereich Geforderte Referenzen:
Zwei vergleichbare Leistungen davon mind. eine im Bereich Lufthygiene, die innerhalb
der letzten 7 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
abgeschlossen wurden oder derzeit noch in Bearbeitung sind, in denen er/sie als Gutachter*in
tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind: 1. Gutachterliche Tätigkeit in der fachspezifischen Beratung von Infrastrukturprojekten
2. Honorarsumme > 10.000€ Qualifikationsanforderung zum stellv. Projektleiter*in Bereich
elektromagnetische Verträglichkeit, Luftschadstoffe und Lichtimmissionen: 1. Abgeschlossenes
Hochschulstudium eines Ingenieurs oder Naturwissenschaftlichen Bereiches und 2. Vertiefte
Fachkenntnisse im Bereich elektromagnetische Verträglichkeit, Luftschadstoffe und
Lichtimmissionen (Selbstauskunft in Form einer Referenzliste) und 3. Mehrjährige,
mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit und Nachweis vergleichbarer Gutachtertätigkeiten,
v. a. in Zusammenarbeit mit Projekten im Innenstadtbereich Geforderte Referenzen:
Eine vergleichbare Leistung im Bereich Lufthygiene, die innerhalb der letzten 7 Jahre
vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden
oder derzeit noch in Bearbeitung ist, in denen er/sie als Gutachter*in tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
3. Gutachterliche Tätigkeit in der fachspezifischen Beratung von Infrastrukturprojekten
4. Honorarsumme > 5.000€