Beschreibung: Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder
beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V (PQ-VOB) erworben wurden.
Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle
bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation,
Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/PQ-VOB
enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert
werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot
einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen
und Nachweise. Bei Einsatz von anderen Untemehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot- die ausgefüllte "Eigenerklärang Eignung" (Formblatt HVAL-StB Eigenerklärung
Eignung 04- 17), ergänzt durch- geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärang (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise
und Bescheinigungen vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. bzw. des im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung
zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufugen. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen,
so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen
(in Bezug auf Unterauftrag-ZNachunternehmerleistungen: Verzeichnis Leistungen von
Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm für die Eignungsleihe die erforderlichen Kapazitäten
der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen sowie für den Unterauftrag-ZNachunternehmereinsatz
die Teilleistungen vom Unterauftrag-Z Nachunternehmer erbracht werden (Verpflichtungserklärungen,
die den Vergabeunterlagen beiliegen) und dass diese Unternehmen geeignet sind. Er
hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium
nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung: Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt. Eigenerklärung,- dass keine Ausschlussgründe gemäß §
42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen,- dass der Bieter
in den letzten zwei Jahren nicht aufgrand eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist,- ob
zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegt,
der Bieter jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die die Zuverlässigkeit
wieder hergestellt wurde. Die Bieter haben zudem die den Vergabeunterlagen (siehe
1.3) beiliegende Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn auszufüllen
und dem Angebot beizufügen sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)
2022/576 (Russland- Sanktionen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber
von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gern. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gern. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Weiterhin
wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Eigenerklärung,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.