Vergabe der Verwertung von Altpapier für den Landkreis Darmstadt-Dieburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 099-307467
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Roßdörfer Str. 106
Ort: Messel
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64409
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zaw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Verwertung von Altpapier für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers an der Umladeanlage der
Uniroh GmbH Betriebsstätte Darmstadt
Pallaswiesenstraße 206
64293 Darmstadt
verantwortlich, als auch für den Transport des Altpapiers an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers inkl. der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe.
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers an der Umladeanlage der
Uniroh GmbH Betriebsstätte Darmstadt
Pallaswiesenstraße 206
64293 Darmstadt
verantwortlich, als auch für den Transport des Altpapiers an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers inkl. der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe.
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Die Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt (einseitige Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Verwertung von Altpapier für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Postanschrift: Burggraben 12
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland