Beschreibung: Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige
und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen, insbesondere
die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schulformen des Hessischen
Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle
von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes („Freistellungsverordnung (FrStllgV)“)
oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten
Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise
dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV. Verkehrsdienstleistungen im Bereich
des ÖPNV gem. § 42 PBefG (Linienverkehr, Bedarfsorientierter Verkehr) und / oder Verkehre
gem. § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG, § 44 PBefG, § 47 PBefG (Ausnahme: Abs. 3
Nr. 4, 5), §§ 48 – 50 PBefG werden nicht anerkannt. Die jeweilige Referenzleistung
muss sich auf den Zeitraum „seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit
Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Ka-lenderjahre 2021, 2022, 2023“ in Bezug
zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte
Anzahl nicht zu überschreiten. Es ist mindestens eine erbrachte Dienstleistung anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss
auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag
zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen
Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende
Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Das Unternehmen
muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes -> als Unterauftragnehmer selbst
-> von Unterauftragnehmern oder -> als Teil einer Bietergemeinschaft darlegen, welche
Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf
die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen
Leistung gegeben ist. Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht
erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem
Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers
beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Bezug
zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die übrigen Angaben
der Referenz sind auszufüllen. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe von
erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches
das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer
GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter
A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C
führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit
ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften)
keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer
Eignungsleihe. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad
einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt-
oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 20.000 Besetztkilometer
p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kleinbussen aufweisen. Die Referenzen
müssen im o.g. Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) jeweils für mindestens 12 Monate
erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2021/2022 oder beauftragt 01.02.2021
bis 31.01.2022). Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 3) werden diese kumulativ betrachtet.
(Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum „Angebotsschreiben“;
der Vordruck ist zu verwenden).