Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis)
ggf. erg. durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durchgeforderte
auftragsspez. Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis
der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - ausgefüllte "Eigenerklärung
zur Eignung" (Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung), ergänzt durch - geforderte
auftragsspez. Einzelnachweise vorzulegen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise.
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Vorlage der in der"Eigenerklärung zur Eignung"
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zur Bestätigung. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache
beizufügen. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe): Beabsichtigt
der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich
bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und beruflicheLeistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen,
so muss er die dafür vorgesehenenTeilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen
(103 HVA B-StBUnterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, 104.1 HVA B-StBEignungsleihe
technische und berufliche Leistungsfähigkeit, 104.2HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit). Auf gesondertes Verlangen vorzulegen zu einem
von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, dass - ihm für die Eignungsleihe die erforderlichen
Kapazitäten anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet
sind (105 HVA B-StBVerpflichtungserklärung). - Namen, des gesetzlichen Vertreters
sowie Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen. - Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften;
die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen. Eigenerklärung zur Eignung: Angabe zu zwingenden bzw.
optionalen Ausschlussgründen: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeitals Bewerber in Frage stellt. Eigenerklärung: - keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, - der Bieter in den letzten zwei Jahren
nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzenoder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
ist, - ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, - ob zwar ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedochMaßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestelltwurde. Die Bieter
haben zudem die den Vergabeunterlagen beiliegende Verpflichtungserklärung zu Tariftreue
auszufüllen und dem Angebot beizufügen sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktionen). Ab einer Auftragssumme von 30.000
Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessenAngebot der Zuschlag erteilt
werden soll, Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6WRegG beim Bundeskartellamt
anfordern. - Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfülltwurde. - dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehntwurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine
Tätigkeit eingestellt hat, - ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. -
ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer - ob das
Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist,
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist, - ob das
Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. - dass
das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Angaben zur
Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: - Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse, soweit beitragspflichtig, - und Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes, soweit dieses derartigeBescheinigungen ausstellt, Angaben zu Insolvenzverfahren
und Liquidation: - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan Angabe zur Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen): - Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder beider Industrie- und Handelskammer oder anderweitige
sonstige Nachweise. Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft: - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen