Deutschland - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - Erneuerung Gl. u. W._Paket-24_UML_HLN_Strecke-3320_Enkenb.-Rockenh._inkl. Sicherungsleistungen.
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erneuerung Gl. u. W._Paket-24_UML_HLN_Strecke-3320_Enkenb.-Rockenh._inkl. Sicherungsleistungen.
Beschreibung: Erneuerung Gl. u. W._Paket-24_UML_HLN_Strecke-3320_Enkenb.-Rockenh._inkl. Sicherungsleistungen.
Weichenerneuerung inkl. vollst. Bettungserneuerung:ca.15 St Weichen Stillegungsart
V inkl. Vollst. Bettungserneuerung: ca.5 St Gleiserneuerung FLV: ca.13.342 m Gleiserneuerung
konv: ca.4.008 m Bettungsreinigung: ca. 13.342 m Vollst. Bettungserneuerung konv.:
ca.4.008 m Einbau PSS konv.: ca.520 m Erneuerung Bahnübergänge: ca.10 St
Kennung des Verfahrens: 612f594b-0a80-440c-86e1-f4b625c6b6a4
Vorherige Bekanntmachung: 486228-2023
Interne Kennung: 23FEI67046
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen
für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen
wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über
die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb
von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein
Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz
in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft
bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung
in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit
anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche
Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist -
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn
AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche
Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem
Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß
§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex
für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der
Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2
S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt
werden.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45234100Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie
an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung
eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung
neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise
erforderlich: Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig
zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren
ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht
mehr festgestellt werden. - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden
Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen
und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Erneuerung Gl. u. W._Paket-24_UML_HLN_Strecke-3320_Enkenb.-Rockenh._inkl. Sicherungsleistungen.
Beschreibung: Erneuerung Gl. u. W._Paket-24_UML_HLN_Strecke-3320_Enkenb.-Rockenh._inkl. Sicherungsleistungen.
Weichenerneuerung inkl. vollst. Bettungserneuerung:ca.15 St Weichen Stillegungsart
V inkl. Vollst. Bettungserneuerung: ca.5 St Gleiserneuerung FLV: ca.13.342 m Gleiserneuerung
konv: ca.4.008 m Bettungsreinigung: ca. 13.342 m Vollst. Bettungserneuerung konv.:
ca.4.008 m Einbau PSS konv.: ca.520 m Erneuerung Bahnübergänge: ca.10 St
Haupteinstufung(cpv): 45234100Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-28+01:00
Enddatum: 2025-03-22+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn
AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“
ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert
sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und
bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche
Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren
sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Oberbau konventionell–Schotter: Weichen;Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Sicherungsleistungen: Verzeichnis II
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung