Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 020330174768
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Es sind weitere Planungsstunden, also Mehraufwände, bzw. eher Mengenmehrung der Planungsstunden notwendig geworden,
da sich die Abstimmungen zu Parallelmaßnahmen aufwendiger gestalten, als bei Beauftragung angenommen.
(MKA 01_15)
Aufgrund dessen, dass der Autragnehmer keine zusätzliche Objekte beplanen soll, sondern ausschließlich im Zuge derGrundlagenermittlung erhebliche Mehraufwände hat, bzw. weitere Planungsstunden braucht, ist eine anderweitige Vergabe nichtmöglich. Die zusätzlichen Planungsstunden sind auf notwendige, umfangreiche Abstimmungsbedarfe zu Parallelmaßnahmen undangrenzenden Teilsystem zurrück zu führen. Die Schnittstellenabstimmung ist zur Sicherstellung des Werkserfolges notwendig.Die Bindung eines neuen Planers ist nicht wirtschaftlich, da sich der bereits gebundene und der neue Planer sich thematischintensiv austuaschen müssen, sowohl am Anfang als auch am Ende. Dabei entstehen starke thematische Überschneidung, alsauch ist eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten nicht möglich. Dieser Sachverhalt kann unter bestimmter Betrachtung alsDoppelbeauftragung interpretiert werden, was aber auszuschließen ist.