ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52832
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leverkusen
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
MKA 027 (VA30) - Manuelle Programmierung ZND Langenfeld
(MKA 27_23)
Trotz planmäßig erfolgter Programmierung des Zugnummerndekoders (ZND) für den Bereich Langenfeld wurde die beabsichtigte Funktion nicht erreicht. Eine manuelle Konfiguration des ZND ist daher notwendig geworden.Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV umfänglich mit den elektrotechnischen Arbeiten an der Leit- und Signaltechnik (LST) bzw. der ZN-Anlage beauftragt. Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen können dabei von der Erbringung der sonstigen Vertragsleistungen kaum getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an ein weiteres Unternehmen ist aus terminlichen, sowie wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.