VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, FE.EI-S, Sandstraße 38-40, 90443 Nürnberg
E-Mail:
Telefon: +49 89130884252
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
2.Vergabeeinheit: Leistungspaket 2 OLA, Ziffer 2.1
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12 710 m; OSE Kabel 3 700 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2.Vergabeeinheit: Leistungspaket 2 OLA, Ziffer 2.1
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12 710 m; OSE Kabel 3 700 m.
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
MKA 016 - Herstellung und Montage Schalterpodeste Mast 11-11 und 11-13
Im Rahmen der Ausführung und Abnahmeprüfung wurde festgestellt, dass an den Masten 11-11 (Schalter 202) und 11-13(Schalter W3) die Bedienung der Schalterantrieben aufgrund der Örtlichkeit nicht regelkonform ist. Durch die Errichtung vonzusätzlichen Schalterpodesten können die Schalter örtlich betätigt werden.Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt undmuss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführtwerden.Die Leistungen sind Voraussetzung für die Übergabe der Anlage an die Instandhaltung, erfolgen diese nicht rechtzeitig ist dieZuweisung der Instandhaltung gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.