Beschreibung: 1. Beschreibung Allgemein Im August 2018 erhielt die Freiherr-vom-Stein-Schule in
Wiesbaden-Biebrich einen Ersatzbau. Für die Neubebauung des Geländes mit Verwaltungsflächen
und einem Bürgersaal wurde auf Grundlage der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung
vom 23.05.2019 der SEG ein Planungs- und Projektsteuerungsauftrag erteilt. Im Zuge
der Abstimmung entsprechend des Beschlusses hat die SEG zunächst gemeinsam mit den
Nutzern, den zuständigen Fachämtern sowie unter Berücksichtigung der Ziele des ISEK
für Biebrich Mitte eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Für die Planung der Platzfläche
wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, deren Ergebnisse - mehr Bäume und Grün
auf dem Platz, Integration von Sitzmöglichkeiten und Wasser - in die Planungen aufgenommen
wurden. Besondere Beachtung kam dem Bereich Umweltverträglichkeit im innerörtlichen
Kontext zu: Die von der Straße der Republik abgewandten Dächer erhalten durchgängig
Photovoltaikflächen und eine extensive Dachbegrünung, die Flachdächer eine intensive
Begrünung. Alle Flächen sind mit Regenrückhaltespeichern versehen, die einen Beitrag
gegen die innerörtliche Überwärmung leisten, gleiches gilt für die - in Wiesbaden
bisher noch einzigartige - intensiv begrünte Wand gegenüber dem Gebäude Straße der
Republik 2a. Die Energieversorgung erfolgt über eine Wärmepumpenanlage, die im Dachgeschoss
untergebracht ist. Das, aus einer Mehrfachbeauftragung als Gewinner hervorgegangene
Büro wurde mit den Leistungsphasen 1-4 HOAI für die Objektplanung beauftragt. Die
Leistungsphasen 1-3 HOAI sind in enger Abstimmung mit den Nutzern abgeschlossen. Aufgabenbeschreibung
Die weitere Bearbeitung der Leistungsphasen 5-9 HOAI soll durch den Gewinner dieses
VgV-Verfahrens mit Übernahme des bisher vorliegenden Planungsstandes fortgeführt werden.
Ein Ausführungsbeschluss zur Umsetzung des Projekts liegt vor, mit parlamentarischem
Auftrag zur Änderung der Tiefgarage. Daraus resultierend wird die vorliegende Bauantragsplanung
im Bereich des Untergeschosses überarbeitet, die Fläche der vorgesehenen Tiefgarage
reduziert sich von 53 auf ca. 30 Stellplätze. Die Grundfläche des Untergeschosses
wird der Fläche des aufgehenden Gebäudes entsprechen, die übrigen Geschosse bleiben
von der Überarbeitung unberührt. Der Bauantrag wird mit veränderter Planung parallel
von dem Büro SHP überarbeitet und erneut eingereicht, die Planänderung ist in den
weiteren Planungen zu berücksichtigen. Bei den anrechenbaren Kosten als Grundlage
des VgV-Verfahrens ist die Anpassung des UG bereits berücksichtigt. Das Projekt ist
in 3D konstruiert, in den folgenden Leistungsphasen soll die AIA der SEG (s. Anlage)
Anwendung finden. Detaillierte und ausführliche Informationen über das Projekt sind
der beigefügten Aufgabenbeschreibung (Anlage 02a) nebst zugehörigen Anlagen (Anlage
02b) zu entnehmen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Objektplanungsleistungen
Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37, Leistungsphasen
5-9, Grundleistungen. Darüber hinaus die Besonderen Leistungen aus Anlage 10.1 zu
§ 34 Absatz 4, §35 Absatz 7 gem. Teilleistungstabelle sowie die Besonderen Leistungen
BIM als Anlage zum Vertragsentwurf (Anlage 02e). Die Grundleistungen werden auf der
Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung
der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und
bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage
des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Die zugehörigen Fachplanerleistungen
sowie die Durchführung der Bebauungsplanänderung sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten entweder nach einzelnen Gewerken oder als
GU-Leistung zu vergeben. 3. Kostenrahmen: anrechenbare Kosten Objektplanung Gebäude
und Innenräume: 14.248.936,91 € netto. 4. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf
(Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes
sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 5, Stufe II:
LPH 6, Stufe III: LPH 7, Stufe IV: LPH 8, Stufe V: LPH 9 Der Auftragnehmer hat keinen
Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem
Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung)
herleiten. 5. Zeitplan der Leistungserbringung: Leistungsbeginn: Unverzüglich nach
Auftragserteilung; voraussichtlich August 2023 Baubeginn: Quartal 2/2024 Baufertigstellung:
Quartal 1/2026