Beschreibung: Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder jeweils unterzeichnete: 1 Versicherung,
dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag
mangels Masse abgelehnt worden ist. 2 Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. 3 Erklärung, a.ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister
für das Unternehmen verzeichnet sind. b.ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind
oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen
kann/können. 4 Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet
hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5 Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a.Versicherung nach bestem
Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der
für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung
der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder
britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen
nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder
juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird
oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b.Versicherung
über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen,
welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen
und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten,
der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert
sind. c.Versicherung darüber, i.kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland
niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene
juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii.dass eine unter Anstrich
i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder
unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii.dass
natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter
Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung
handeln bzw. handelt. d.Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen
oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen
Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als
Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6 Versicherung, dass
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c
AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7 Versicherung, dass das Unternehmen seinen
Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
nachgekommen ist 8 Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a.Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch
in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen
hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere
Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1
GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie
sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b.dass das Unternehmen
sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und
sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die
der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9 Erklärung,
dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages
bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen
keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat .
10 Erklärung, a.dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§
123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b.dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
11 Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der
Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a.versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b.versucht
hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c.irreführende Informationen übermittelt hat,
die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. 12 Erklärung,
ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als
Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) [Fortsetzung: s. zusätzliche
Informationen]