Deutschland - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - Beschaffung von Wartungs- und 24/7 Serviceleistungen für die elektrischen Anlagen im RZ-Umfeld der HZD

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Beschaffung von Wartungs- und 24/7 Serviceleistungen für die elektrischen Anlagen im RZ-Umfeld der HZD
Beschreibung: Beschaffung von Wartungs- und 24/7 Serviceleistungen für die elektrischen Anlagen im RZ-Umfeld der HZD
Kennung des Verfahrens: 81c7e911-35db-403d-9705-671656ddc3ac
Interne Kennung: VG-3000-2023-0120
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt(DE714)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 520,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter der Hinweis aufgenommen werden, dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister - HPQR - (http://www.absthessen.de/hpqr.html) oder im bundesweiten Präqualifizierungsregister PQ-VOL (www.pq-vol.de) vorliegen. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss der Interessensbestätigung beigefügt werden. Weitergehende oder zusätzliche Nachweise/Erklärungen, die gefordert werden und nicht in Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen der Interessensbestätigung schriftlich beigefügt werden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 akzeptiert. Der sog. EEE-Dienst sowie weiterführende Informationen sind abrufbar unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bewerber/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von Wartungs- und 24/7 Serviceleistungen für die elektrischen Anlagen im RZ-Umfeld der HZD
Beschreibung: Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines EVB-IT Instandhaltungsvertrages über Wartungs- und Serviceleistungen für die elektrischen Niederspannungsschaltanlagen mit einer 24/7 Rufbereitschaft über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Das Gesamtausschreibungsvolumen beläuft sich auf 520.000,00 €. Die Wartung soll jährlich auf Basis von Herstellervorgaben, der Vorgaben der DGUV, der aktuellen Normen sowie der entsprechenden VDMA Einheitsblätter (2486-5) erfolgen. Die HZD betreibt am Standort Mainzer Straße 29 in Wiesbaden zur Stromversorgung der Liegenschaft und des Rechenzentrums (RZ) zwei Niederspannungshauptverteilungen (NSHV), sowie verschiedene Unterverteilungen. Diese stellen in erster Linie die Energie für das Rechenzentrum und die Infrastruktur zur Verfügung. Für diese elektrischen Anlagen soll eine Wartung sowie eine 24/7 Rufbereitschaft mit 24/7 Rufbereitschaft mit vor Ort Service abgeschlossen werden. Die Wartung soll jährlich erfolgen auf Basis der Herstellervorgaben, der Vorgaben der DGUV, der aktuellen Normen sowie der entsprechenden VDMA Einheitsblätter (2486-5). Es handelt sich um zwei NSHV Anlagen, verschiedene Elektro-Unterverteilungen sowie die zur Anlage gehörigen Potentialausgleichsschienen (PA). Eine genaue Aufstellung kann der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Aufstellung zur Wartung NSHV und Unterverteilungen) entnommen werden. Die Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung wird den Bewerbern, nach dem Nachweis ihrer Eignung, in der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Die Wartung der Unterverteilungen kann im abgeschalteten Zustand erfolgen. Die Wartung der NSHV kann nur unter Spannung erfolgen. Für die Arbeiten unter Spannung ist gemäß DGUV Regel 103-011 ein gültiger Pass für Arbeiten unter Spannung (AuS-Pass) vorzulegen. Für die Messung der Ableitströme auf den PA-Schienen ist eine Tabelle mit den angeschlossenen Leitern, Querschnitten und Differenzströme zu erstellen. Es müssen alle angeschlossenen Leiter gemessen und Dokumentiert (Zielbezeichnung, Querschnitt) werden. Im Rahmen der Wartung sind die Anlagen gemäß der Herstellervorgaben, DGUV, VDE und der AMEV zu prüfen. Reinigungsmittel, Reinigungstücher und sonstige Kleinteile sind im Wartungspreis enthalten. Es sind die Prüflisten des Herstellers sowie die AMEV Listen zu verwenden. Nach Abschluss der Wartung ist die Dokumentation dem Auftraggeber zu übergeben. Auf vorhandene Mängel ist hinzuweisen. Die Punkte sind in den Wartungsunterlagen mit aufzunehmen, und dem Betreiber mitzuteilen. Wartung: Die Leistungen für die Wartung müssen in folgenden Zeiträumen (Arbeitszeiten) erbracht werden: - Montags bis Donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr - Freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr Die Terminabstimmung hat mind. 4 Wochen vor Wartungsbeginn durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Service: Die Rufbereitschaft muss einen telefonischen Support von 24 Stunden zur Annahme von Störungsmeldungen beinhalten. Sind die Störungen per Telefon nicht zu beheben, ist spätestens 6 Stunden nach Störungsanzeige vor Ort mit der Fehlersuche und Beseitigung zu beginnen. Fehler, die eine direkte Auswirkungen auf den RZ-Betrieb haben, sind innerhalb einer Woche durch den Bieter zu beheben oder durch Ersatzmaßnahmen temporär zu beseitigen. Fehler, die keine direkte Auswirkung auf den RZ-Betrieb haben, sind schnellstmöglich zu beseitigen. Der Bieter informiert den Auftragnehmer und legt dar, wie die Beschaffung von Ersatzteilen in den oben genannten Zeiten erfolgt. Darin gibt er u.a. an, welche Ersatzteile er auf Lager hat und wie hoch ggfs. anfallende Lieferzeiten ausfallen. Die Regelarbeitszeiten für den Service Rufbereitschaft sind: Mo. bis Do. 7:30 bis 16:30 Uhr Fr. von 7:30 bis 14:00 Uhr Die Zeiten außerhalb der Regelarbeitszeit für den Service Rufbereitschaft sind: Mo. bis Fr. 00:00 bis 7:30 Uhr Mo. bis Do. 16:30 bis 24:00 Uhr Fr. 14:00 bis 24:00 Uhr Sa., So sowie gesetzliche Feiertage in Hessen 00:00 bis 24:00 Uhr Alle Prüfungen sind zu dokumentieren und als Detailprotokoll dem Auftraggeber zu übergeben.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen, automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate (max. 48 Monate).
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt(DE714)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24MONTH
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 520,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist das Formblatt Referenzen (vgl. Datei "Referenzen") einzureichen. In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bewerbern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art und Umfang: Wartung und Serviceleistungen 24/7 für mindestens 1 Anlage mit folgenden Komponenten: - Anlagen mit Leistungsschalter <= 2500A - Anlagen mit Leistungsschaltern Fab. Siemens, Typ WL I 2500 S mit Einbau-modul Cubicle Bus und kleineren Bauformen dieses Typs. Die einzelnen Komponenten müssen in beiden Referenzen in Summe mindestens einmal mit "Ja" bestätigt werden. Wird eine Komponente in der untenstehenden Tabelle in beiden Referenzen verneint, so erfüllt das Angebot nicht die notwendigen Vorgaben und wird nicht weiter berücksichtigt. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2024-01-15+01:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-12-21+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt(DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f041dbae-781d-46c2-ab8a-7a42a12f57ab- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-20+01:0011:10:35+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00707440-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-21Z

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