Beschreibung: Das Projekt NBS Gelnhausen – Fulda ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplan-Projektes
ABS/NBS Hanau - Fulda – Erfurt / Aschaffenburg – Nantenbach, welches im vordringlichen
Bedarf platziert ist. Mit dem Projekt ist die Schaffung zweier neuer zusätzlicher
Gleise für den Schienenpersonenfern- und nächtlichen Schienengüterverkehr von Gelnhausen
nach Fulda vorgesehen. Derzeit wird der gesamte Schienenverkehr zwischen Gelnhausen
und Fulda auf der zweigleisigen elektrifizierten Strecke Frankfurt – Göttingen abgewickelt
(Strecke 3600). Hier sollte die Vermessung für den PA 1 Gelnhausen - Kaltenborn durchgeführt
werden.
Kennung des Verfahrens: ef8be993-9b9a-4cb1-95b4-928564053835
Interne Kennung: 23FEI70476
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für folgende
Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei
der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe Musterteilnahmeantrag sowie unter
Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische
Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen
Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch
die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit
einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf
die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf
der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Alle
geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur
Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen
auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen
erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage
aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen
die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den
AG vor der Vergabe einsehbar sein.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Beschreibung: Das Projekt NBS Gelnhausen – Fulda ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplan-Projektes
ABS/NBS Hanau - Fulda – Erfurt / Aschaffenburg – Nantenbach, welches im vordringlichen
Bedarf platziert ist. Mit dem Projekt ist die Schaffung zweier neuer zusätzlicher
Gleise für den Schienenpersonenfern- und nächtlichen Schienengüterverkehr von Gelnhausen
nach Fulda vorgesehen. Derzeit wird der gesamte Schienenverkehr zwischen Gelnhausen
und Fulda auf der zweigleisigen elektrifizierten Strecke Frankfurt – Göttingen abgewickelt
(Strecke 3600). Hier sollte die Vermessung für den PA 1 Gelnhausen - Kaltenborn durchgeführt
werden.