Beschreibung: Erneuerung von Verkehrsfahrtreppen (Austausch durch werksgefertigte Anlagen) in den
folgenden U-Bahn Stationen: Zoo, Leipziger Straße. Projektbeschreibung In den nachstehend
aufgeführten U-Bahnstationen der VGF, im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main, sollen
im Jahr 2023/2024 bestimmte Verkehrsfahrtreppen erneuert werden. Hierbei handelt es
sich um Fahrtreppen der Fabrikate Orenstein & Koppel. Die Maßnahme beinhaltet die
Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der
Neuanlagen. Los 1: - Station Leipziger Straße, 4 Innentreppen (FT05, FT06 und FT08,
FT09) Los 2: - Station Zoo, 8 Innentreppen (FT05, FT06, FT7, FT08, FT09, FT10, FT11
und FT12) Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen,
Definition: Register 3. Aufgrund der hohen Anzahl der betriebenen Fahrtreppen, können
im Ausschreibungszeitraum außerplanmäßig irreparable oder nicht wirtschaftlich zu
behebende Schäden an nicht ausgeschriebenen Anlagen auftreten, deren kompletter Austausch
durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen dann vordringlich zwingend
erforderlich ist. Dies hat eine Änderung der ausgeschriebenen Fahrtreppen zur Folge.
Die endgültige Festlegung der zu erneuernden Anlagen erfolgt spätestens bei Auftragsvergabe.
Termine, Terminplanung Die Arbeiten haben nach Terminplan und nach Angabe der Bauleitung
der VGF zu erfolgen. Auftragserteilung zur Ausführung und sind zeitlich nach Terminplan
und Angabe der Bauleitung auszuführen. Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Verzahnung
der Arbeiten mit Arbeiten anderer Unternehmer sind zu vermeiden. Für die Realisierung
werden die folgenden Ecktermine von der VGF vorgegeben: Auftragsbeginn: 06.11.2023
Beginn der Demontage etc.: 05.02.2024 Inbetriebnahme: nach Fertigstellung einzelner
Anlagen Abschluss der Maßnahme bis 20.12.2024 Lieferzeiten und Projektablaufplan einschließlich
der Lieferung der nachstehend aufgeführten Unterlagen werden im Verhandlungsgespräch
einvernehmlich festgelegt. Nach Auftragsvergabe ist ein Bauzeitenplan in Abstimmung
mit der VGF vom AN zu erstellen (maximal zwei Wochen), der unter anderem die nachstehenden
Punkte beinhaltet: - Vorlage der für die Bauausführung im Bereich der Fahrtreppen
erforderlichen Zeichnungen und sonstigen Bauangaben in 4-facher Ausfertigung. Angaben
der nachgeprüften Auflagerdrücke, für die der Fahrtreppenlieferer verantwortlich ist.
- Vorlage der vom Ersteller unterschriebenen Fahrtreppenübersichtszeichnungen mit
allen Maßen, die vorher am Bau zu prüfen sind, 4-fach, zur Prüfung und Genehmigung.
- Vorlage der vom Ersteller unterschriebenen prüffähigen statischen Nachweise der
gesamten Fahrtreppenanlage 4-fach, zur Prüfung und Genehmigung. - Vorlage der vom
AN (der dortige Ersteller) unterschriebenen prüffähigen statischen Nachweise zum Schutz
des Bauwerkes bei der Einbringung der Anlagen. Insbesondere bei Einbringung von außen
(Straßenbereich), Nachweis zur Einhaltung der Brückenklassen während der Montage der
Fahrtreppen. - Vorlage der Standfestigkeitsnachweis der Hauptträger der Fahrtreppen
in 5- facher Ausfertigung zur Prüfung und Genehmigung; zweckmäßigerweise wird empfohlen,
die Standfestigkeitsnachweise als Typenberechnung einzureichen. - Vorlage der aktuell
gültigen Zulassungsbescheinigung für Schweißarbeiten an Stahlprofilen nach DIN 4100
bzw. DIN 4115. - Vorlage der Übersichtsschemata und Stromlaufpläne der Fahrtreppensteuerung,
-Meldung, -Überwachung, den Aufbauplan der Verteilung und bei Einsatz von SPS-Steuerungen,
das Programm in Form einer AWL mit Querverweisliste und FUP oder KOP, 3-fach zur Prüfung
und Genehmigung. Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in Abstimmung mit
dem AN Zwischentermine festzulegen.