Zusätzliche Informationen: -Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass
sie 1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind. 2. a) im Sinne des
§ 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber
tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte
allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen stammen, b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw.
mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als
Selbständiger ausüben. 3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen
zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen
Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung
eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform
informieren. 4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen
der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten
oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass
sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber
zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Zudem ist der Auftraggeber in
den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom
Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe -Die Beschaffende Stelle behält sich
vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag
zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche
die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet
haben. -Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig
zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.
zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor,
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. - Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer
sind als Teilnahmebedingung folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1.
Eignung zur Berufsausführung Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze
Beschreibung der Bedingungen: - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen
und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der
Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),
sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §
98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. 2. Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
für die Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Erklärung über Verfehlungen,
die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). 3. Technische
und Berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
für die Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: - Referenznachweise des Bewerbers
Losgruppe 1 – Kurzberichte 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10
Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen
wurden, sind nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind: 1. Projekt des schienengebundenen Verkehrs mit Schotteroberbau für den
Neubau oder Erneuerung von Gleisen oder Weichen. 2. Das unter 1. aufgeführte Projekt
beinhaltet die Erstellung von Querprofilen / Bauwerkskizzen / Schichtenverzeichnissen
/ Streckenbänder sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Kurzbericht - Referenznachweise
des Bewerbers Losgruppe 2 – Geotechnischer Bericht 2 vergleichbare Leistungen, die
innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses
Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen. Eine Referenz gilt als
vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Projekt des schienengebundenen
Verkehrs mit Schotteroberbau für den Neubau oder Erneuerung von Gleisen oder Weichen.
2. Darstellung, Dokumentation und Auswertung von geotechnischen Erkundungen und Schürfen,
Kleinrammbohrungen sowie Erstellung eines geotechnischen Berichts - Erklärung über
die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Subunternehmer, welche für
den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag
zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein
Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der
Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen,
dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel
dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von
Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden,
ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet
und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist
die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag
zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen
Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben
geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.