ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43598
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330172733
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oberleitungsarbeiten
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Durch verschiedene Gründe, wie beispielsweise der Brückenbrand BAB40, die Sperrpausensituation auf dem hochfrequentierten
Korridor zwischen Duisburg Hbf und Essen Hbf, konnten die ursprünglich geplanten Arbeiten in den vertraglichen vereinbarten
Leistungszeiträume nicht durchgeführt werden. Somit ergeben sich Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiträume.
Während dieser Zeiträume fallen zusätzliche Mehrkosten für den An-/Abtransport von Großgeräten sowie die An- und Abreise des
Montagepersonals.
(MKA 38_26)
Der AN ist vertraglich zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage verpflichtet. Die zusätzlichen Leistungen und vertraglichvereinbarte Leistungen sind miteinander verzahnt und müssen gleichzeitig erbracht werden. Bei einer Beauftragung einesweiteren Unternehmens würden Synergieeffekte verloren gehen, ferner Mehrkosten durch Stillstandszeiten anfallen. Zusätzlichwären bei einem Wechsel des AN die Schnittstellen diffus und die Gewährleistungsansprüche zu den einzelnen Anlagenbauteilenkönnten nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden.Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Synergieeffekte (Kenntnis über dieÖrtlichkeit, Kenntnis über die Beteiligten, Einweisungen etc.) würden bei einer erneuten Ausschreibung verloren gehen.