ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43598
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Telefon: +49 20330172733
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oberleitungsarbeiten
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Im Zuge einer Baufeldbegehung im Bahnhof Mülheim(Ruhr)-Styrum gemeinsam mit Auftragnehmer und Auftraggeber ist man zu
der Erkenntnis gekommen, dass eine Rammgründung für den Mast 0-8gN aufgrund der Nähe zur Bestandsanlage BAB40 und
den darauf entstehenden Vibrationen durch Rammen, Schäden am Fundament der Brücke/Widerlager entstehen könnten.
Daraufhin wurde gemeinsam abgestimmt, eine Bohrgründung herzustellen.
Die Bohrgründung ist nicht Bestandteil des HLV und ist somit als zusätzliche Leistung gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B
einzuordnen. Diese Gründung wurde aufgrund der damals fehlenden Kampfmittelfreigabe während der Totalsperrpause Ostern
2023 hergestellt.
Für den Maststandort 0-5dN ist laut des HLV eine Gründung durch Ramme herzustellen. Ähnlich, wie auch beim Maststandort 0-
8gN, fand die Herstellung der Gründung des Maststandortes während der Totalsperrpause Ostern 2023 aufgrund der damals
fehlenden Kampfmittelfreigabe statt. Um hier die entstehenden Transportkosten unterschiedlicher Gerätschaften (d.Red Bohrgerät
und Ramme) einzusparen, haben sich Bau AN und Projektleitung darauf geeinigt, die Gründung entgegen der beauftragten
Leistung gemäß HLV herzustellen.
Bauliche Freiheiten / Gegebenheiten vor Ort können trotz Sorgfalt des AG nicht in Gänze vorhergesehen werden.
(MKA 26_23)
Der ursprüngliche Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unberührt, da es sich hier um nicht planbare und vorhersehbareUmstände handelt.