Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, haben das den Vergabeunterlagen
beiliegende Formblatt 124 auszufüllen und auf Nachfrage die entsprechenden Unterlagen
vorzulegen:\n— Auflistung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,\n— Angabe, welche Teile des
Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,\n—
Refernznachweise mit folgenden Angaben:\n — Projektbezeichnung, Ausführungsort,\n
— Projektdaten: Ausführungszeit, Art der Arbeiten /Leistungen, Umfang /Menge,\n
— Auftragsvolumen in Euro,\n — Angabe ob Ausführung in ARGE oder allein,\n
— Auftraggebernennunng (Kontaktdaten und Ansprechpartner)\nErgänzend müssen sich
Nachweise zu Referenzen auf Vergleichbare Leistungen, siehe auch Ziff. II.2.4, beziehen,\n\nSiehe
auch das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "REF-Referenz".\nErgänzend
müssen sich Nachweise zu Referenzen auf vergleichbare Leistungen, siehe auch Ziff.
II.2.4, beziehen, siehe auch das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "REF-Referenz".
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt,
wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen.