Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Alle geforderten Erklärungen sind
zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für
den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf
dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der
VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen
in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren
bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe Musterteilnahmeantrag sowie
unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische
Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen
Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch
die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft,
sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren
lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme Geforderte
Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der
Brutto-Auftragssumme Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis
auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag
zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt.
Zusätzliche Informationen: Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende
drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“) ist die EU-Kommission
befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige
Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen
fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen.
Bewerber/Bieter sind gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 ab dem 12. Oktober 2023
verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens
€ 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot bzw. b)
bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen
finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen
geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf.
Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560.
Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung
(EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28
Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder
anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU)
2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen
ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission
vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft
mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem
einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Gleiches gilt für Hauptunterauftragnehmer
und Hauptlieferanten im Sinne von Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2022/2560. Ein
Unterauftragnehmer oder Lieferant gilt als Hauptunterauftragnehmer oder Hauptlieferant,
wenn seine Teilnahme wesentliche Elemente der Auftragserfüllung gewährleistet bzw.
immer dann, wenn der wirtschaftliche Anteil seines Beitrags 20 % des Werts des eingereichten
Angebots übersteigt. Jeder Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass die Meldungen
oder Erklärungen gemeinsam eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Verordnung
(EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter
der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen
Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch
eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das unter anderem
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung
ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig
– im Handelsregister eingetragen ist. Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle,
das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes
oder Wohnsitzes Erklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere
der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),
sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
genannten Vorschriften. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten Erklärungen/Nachweise werden für
die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren
der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben
haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Erklärung,
dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen
worden ist. Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage
stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß
§ 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in
§ 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße
im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1
bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Erklärung, dass
kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist Erklärung über mögliche
Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance-
und Korruptionsprävention Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren
der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Erklärungen
zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen
z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung
begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets
in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied
eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. BBI
Geo- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft mbH. Der Auftraggeber behält sich vor,
Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder
wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen
Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne §
18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder
eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den Vergabeunterlagen
oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter
Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält
sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die
Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots
aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote
weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein
modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes
Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot (des Bestbieters) erteilt. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der
Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 1. Berufliche Qualifikation der MA in Bezug auf Überwachung und Begleitung von Tiefbau-
und Spezialtiefbaumaßnahmen sowie Gründungsarbeiten. 2. Berufliche Qualifikation der
Mitarbeiter bei der Durchführung von bodenmechanischen Labor- und Feldversuchen im
Zuge der Fremdüberwachung 3. Sprachkenntnisse 4. Referentprojekte FUR DETAILS S. TEILNAHMEANTRAG!
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8
v.H. der Auftragssumme. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-11-28+01:0018:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich
etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich
Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB
Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt
nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer
Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
10.2 Als Sicherheit für Mängelansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz
oder auf Rückforderung wegen Überzahlung sind 5 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 der AVB Arch./Ing. zu leisten. Die Rückgabe der
Bürgschaft erfolgt auf Anforderung des AN nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
10.3 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Bürgschaftserklärungen an
die SSC Buchhaltung zu übersenden.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-12-04+01:0013:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: FUR DETAILS S. TEILNAHMEANTRAG!
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Finanzierungsvereinbarung liegt vor.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die Angebote bearbeitet: DB Netz AG (Bukr 16)